FLVW will Vereine entlasten - Neuigkeiten zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes

Coronavirus

Wie sieht es mit dem Spielbetrieb im Fußball und in der Leichtathletik aus? Müssen Vereine in der Coronakrise trotzdem Ordnungsgelder bezahlen? Der FLVW beantwortet die Fragen.

Selm, Werne, Lünen

, 27.03.2020, 10:21 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Fußballer warten weiter auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebes. Der FLVW hat am Freitag bekanntgegeben, die Pause nicht mehr nur bis zum 19. April dauern könnte.

Die Fußballer warten weiter auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebes. Der FLVW hat am Freitag bekanntgegeben, die Pause nicht mehr nur bis zum 19. April dauern könnte. © Jura Weitzel

Eigentlich hätte der Fußballbetrieb im Amateurbereich bis zum 19. April gestoppt werden sollen. Nun ist eine Änderung in der FLVW-Strategie erfolgt, die eine längere Fußballpause vorsehen könnte. Auch die eigentliche Pause der Leichtathleten wird verlängert. Zusätzlich entschied der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen nun, ob die Vereine in der Corona-Krise finanziell entlastet werden.

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„Der Spiel- und Meisterschaftsbetrieb im deutschen Amateurbereich bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Darauf haben sich die Vertreter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und seine Landesverbände verständigt. Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollen die Vereine von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden“, teilte der FLVW in einer Mitteilung mit. Bedeutet: Die Fußballer müssen sich weiter gedulden. Eine Wiederaufnahme zum 19. April scheint fast ausgeschlossen.

Die Leichtathleten trifft die Mitteilung noch härter. Bis Ende Mai werden dort alle Meisterschaftsveranstaltungen ausgesetzt.

„Gleichzeitig haben wir uns dazu entschieden, unsere Vereine auch finanziell zu entlasten“, sagt Gundolf Walaschewski, FLVW-Präsident. „In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind. Deshalb haben wir beschlossen, die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben.“

Dazu würden Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls nicht erlassen, aber vorerst ausgesetzt werden. Ähnlich verfährt der FLVW bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet.

„Damit tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen“, erklärt Vizepräsident Finanzen Peter Wolf die Entscheidung des Präsidiums.

In einer extra für die Corona-Krise eingesetzte Task Force des FLVW bewertet die Sachlage täglich neu.