Die Sporthalle des Friedrich-Bährens-Gymnasiums ist seit Mitte August wegen der defekten Lüftungsanlage gesperrt. © Manuela Schwerte

Sportstätten

Wann kehren die Sportler endlich in die FBG-Halle zurück? Es gibt nun einen Zeitplan

Dass die Dreifach-Sporthalle am Friedrich-Bährens-Gymnasium (FBG) gesperrt ist, hatte schon fast Züge einer unendlichen Geschichte. Aber nun gibt es Licht am Ende des Tunnels.

Schwerte

, 19.01.2021 / Lesedauer: 3 min

Wegen eines Wasserschadens ist die zweitgrößte Sporthalle der Stadt seit fünf Monaten nicht benutzbar - zum Leidwesen der Sportvereine, von denen die Handballer der HSG Schwerte/Westhofen der Hauptnutzer sind, und der Schule, bei deren Verantwortlichen für den Sportunterricht Kreativität gefragt war.

Doch die lange Zeit des Wartens scheint sich ihrem Ende zu nähern. Jedenfalls hat die Stadt Schwerte den betroffenen Vereinen und der FBG-Schulleitung mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand der Dinge davon auszugehen ist, „dass ab den Osterferien 2021 die Sporthalle wieder uneingeschränkt für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht.“ Mit anderen Worten: Ende März soll die Halle wieder benutzbar sein.

Der Technikraum der Sporthalle des Friedrich-Bährens-Gymnasiums war als Folge eines Starkregens vor fünf Monaten „abgesoffen“. © Manuela Schwerte

Derzeit laufen die Sanierungsarbeiten nach Angaben der Stadt auf Hochtouren. Vorangegangen war „eine umfangreiche Schadensaufnahme“, nach der deutlich geworden sei, dass die technischen Anlagen nicht wieder in Betrieb genommen werden können. Nach der Demontage der defekten Anlagen beginnen aktuell die Arbeiten zur Installation der Ersatzanlagen.

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Heiko Klanke, Schulleiter des FBG, nahm die Information der Stadt mit Wohlwollen auf. „Besonders im Hinblick auf das Sport-Abi“ sei es wichtig, dass man die Halle wieder nutzen kann. Auch wenn man im alten Jahr aufgrund der Witterungsverhältnisse relativ lange unter freiem Himmel aktiv sein und zudem mit dem Sportunterricht zum Teil auch in andere Sporthallen der Stadt ausweichen konnte, war die Situation ohne eigene Sporthalle alles andere als optimal - schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass das FBG eine von 21 „Partnerschulen des Leistungssports“ in NRW ist.

Starkregen am 14. August sorgt für Wasserschaden

Sollte der Zeitplan der Sanierungsarbeiten wirklich eingehalten werden können, hätte auch für die Handballer der HSG Schwerte/Westhofen ein höchst unbefriedigender Zustand ein Ende. Als „sportliche Vollkatastrophe“ hatte Rolf Linnemann, Sportlicher Leiter der HSG, die Hallensituation damals bezeichnet, als das ganze Ausmaß des Wasserschadens vom 14. August deutlich geworden war. Starkregen hatte an diesem Tag den Technikraum der Halle „absaufen“ lassen – mit der Folge, dass die Heizungs- und vor allem die Lüftungsanlage kaputt gegangen ist. Gerade in Corona-Zeiten ein Super-Gau.

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Mit viel Improvisationskunst und Flexibilität hatten die HSG-Verantwortlichen in Kooperation mit dem Nachbarverein HVE Villigst-Ergste und der Stadt daran gebastelt, möglichst alle Mannschaften anderweitig mit Trainingszeiten zu versorgen. „Es war uns auch gelungen, alle unterzubringen“, sagt Volker Eilts vom Sportamt der Stadt Schwerte.

Wiederöffnung der Halle hängt nicht nur von Sanierungsarbeiten ab

Zum Tragen kam dieser improvisierte Hallenbelegungsplan letztlich aber nicht, weil Corona dem sportlichen Treiben ein Stoppschild gesetzt hat - unabhängig vom Zustand der FBG-Halle konnte ohnehin kein Trainings- und Spielbetrieb stattfinden. „In dieser Hinsicht hat das Virus uns und der Stadt in die Karten gespielt“, meint Rolf Linnemann.

Auch bei Linnemann ist die Vorfreude herauszuhören, die angestammte FBG-Halle bald wieder nutzen zu können. Wann dies der Fall sein wird, hängt aber nicht nur von den laufenden Sanierungsarbeiten ab. Denn die gesetzlichen Vorgaben wegen der Corona-Pandemie dürften auch weiterhin ein limitierender Faktor für die Sportvereine sein. Oder wie es abschließend im städtischen Schreiben an die Vereine formuliert ist: „Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass dann auch Corona-bedingt eine Nutzung wieder erlaubt ist.“

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