Querdenker Artur Helios hat Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt. © imago images/Future Image
Ex-Mitglied des VfL Schwerte
Querdenker Helios hat Einspruch gegen Strafbefehl wegen Hitler-Gruß eingelegt
Der Strafbefehl, der gegen den umstrittenen Querdenker Artur Helios eingegangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Helios hat Einspruch dagegen eingelegt.
Gegen den Fröndenberger Artur Helios, deutschlandweit bekannter Querdenker und ehemaliges Mitglied des VfL Schwerte, hatte das Amtsgericht Dresden Anfang Mai einen Strafbefehl erlassen „aufgrund des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Gemeint ist eine Handbewegung, die Helios im Oktober 2020 in Dresden vollzogen hatte und die neben der Polizei und der Staatsanwaltschaft offenbar auch der Richter als Hitler-Gruß gewertet. Helios selbst bestreitet, dass seine Geste ein Hitler-Gruß gewesen sei.
Birgit Keeve, Richterin und Pressesprecherin am Amtsgericht Dresden, hatte den Erlass in der vergangenen Woche gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Die Strafe liegt nach ihrer Auskunft bei 60 Tagessätzen - in welcher Höhe, darüber gab Keeve keine Auskunft.
Rechtskräftig ist der Strafbefehl jedoch noch nicht. Helios hatte die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen - und hat von dieser Möglichkeit offenbar auch Gebrauch gemacht. „Ja, es ist ein Einspruch eingegangen“, bestätigte Birgit Keeve am Dienstag auf Nachfrage.
Falls Helios seinen Einspruch nicht zurücknimmt, wird es in der Sache zu einer Hauptverhandlung kommen. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Sie könne beim besten Willen keine Angaben darüber machen, wann es zu dieser Verhandlung kommen wird, so die Pressesprecherin, „ich kann leider nicht abschätzen, wie voll die Terminkalender meiner Kolleginnen und Kollegen sind.“
Artur Helios, der regelmäßig als Redner bei Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen auftritt, war 45 Jahre lang Mitglied des VfL Schwerte, ehe seine Mitgliedschaft in der vergangenen Woche erloschen ist.
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