Überraschendes Urteil im Prozess um Massenschlägerei von Vinnum mit acht Verletzten

© Sebastian Reith

Überraschendes Urteil im Prozess um Massenschlägerei von Vinnum mit acht Verletzten

rnSkandal-Fußballspiel

Der erste Prozess im Zuge der Massenschlägerei bei einem Fußballspiel in Vinnum vom September 2019 mit acht Verletzten ist beendet. Die Angeklagten brachen ihr Schweigen, das Urteil überrascht.

Vinnum

, 27.05.2021, 16:42 Uhr / Lesedauer: 2 min

Tag zwei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Lüdinghausen wegen der Massenschlägerei mit acht Verletzten im September 2019 am Rande des Fußballspiels in der Kreisliga A zwischen Westfalia Vinnum und SV Herta Recklinghausen - und das Gericht kam zu einem überraschenden Urteil.

Am Ende wurden die beiden Angeklagten (27 und 28 Jahre) vom Tatvorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Beide hatten ihr Schweigen vom ersten Prozesstag gebrochen und am Donnerstag vor dem Schöffengericht ausgesagt.

Verteidigung zählt Mängel auf

Der Prozess begann zunächst mit einer Erklärung der Verteidigung, die eine „einseitige Beweisaufnahme und einseitige Ermittlung“ kritisierte. Zudem sei die polizeiliche Protokollierung teils falsch durchgeführt worden.

Anschließend trat der 28-jährige Angeklagte in den Zeugenstand. Er berichtete, von der Entstehung der Tumulte nicht viel mitbekommen zu haben. Er habe dann mitgekriegt, dass der andere Angeklagte auf dem Boden gelegen habe, sei zu ihm geeilt und habe dann schockiert festgestellt, dass dieser blute. „Ich war unter Schock“, berichtete er. Er selbst sei unverletzt geblieben.

Anschließend habe ihn ein Bekannter weggezogen. Um sich aus weiterem Ärger herauszuhalten, habe der Bekannte den 28-Jährigen überredet, ins Auto zu steigen und die Platzanlage zu verlassen. Der Bekannte, der später selbst aussagte, stützte diese Version des Angeklagten.

Danach entschied sich auch der 27-Jährige, der am ersten Prozesstag weitaus schwerer belastet worden war, eine Aussage zu machen. Dieser berichtete unter anderem von Provokationen und Beleidigungen. So hätten Zuschauer Affenlaute von sich gegeben. Allerdings sagte der 27-Jährige auch: „Was abseits des Feldes passiert, interessiert mich nicht.“

Nach dem Abpfiff habe er sich wegen der 0:1-Niederlage enttäuscht auf den Boden gesetzt. Kurz darauf habe er realisiert, dass es Diskussionen unter den Zuschauern gegeben habe, die anschließend zu Schubsereien geführt hätten. Schließlich sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Er selbst habe aber nur versucht, einen am Boden liegenden Vinnumer zu schützen und habe dabei selbst Schläge und Tritte erhalten, so der 27-Jährige.

Zeugen sind in einem anderen Verfahren geladen

Zwei Zeugen sagten aus, dass sie lediglich beobachtet hätten, dass sich der 27-Jährige geschützt hätte. Weitere geladene Zeugen widersprachen dieser Darstellung jedoch und belasteten den 27-Jährigen weiter.

Die Staatsanwaltschaft forderte nach Abschluss der Beweisaufnahme für den 28-Jährigen einen Freispruch. Der 27-Jährige hätte dem Willen der Anklage nach hingegen zu einer Bewährungsstrafe zu 15 Monaten verurteilt werden sollen.

Das Gericht folgte dem nicht, sondern kam der Verteidigung nach, die einen Freispruch beider Angeklagter forderte. Zumindest der 27-Jährige war schwer und teilweise übereinstimmend belastet worden - nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht ausreichend.

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„Das Gericht kann nicht eindeutig belegen, dass die Angeklagten zweifelsfrei schuldig sind“, begründete die vorsitzende Richterin. Dabei könne das Gericht verstehen, dass das Urteil bei den Geschädigten auf Unverständnis stoße, „aber es geht hier nicht darum, einfach irgendeinen Schuldigen zu verurteilen“, so die Richterin.

Beendet ist die juristische Aufarbeitung der Massenschlägerei damit allerdings noch nicht. In weiteren Prozessen sind noch andere Personen angeklagt, deren Gerichtsverhandlungen noch ausstehen. Zudem ist das nun gesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig, es kann noch Einspruch eingelegt werden.