Der Kreisvorsitzende Hans-Otto Matthey nannte das Urteil des Sportgerichts „mutig“. © Pascal Albert
Massenschlägerei
Kreisvorsitz Hans-Otto Matthey über die Sportgerichtsverhandlung: „Ein mutiges Urteil“
Hans-Otto Matthey vertrat am Montagabend vor dem Sportgericht den Fußballkreis. Er sagte, dass das Gericht eine Signalwirkung geben wollte. Doch er übte auch Kritik.
Hans-Otto Matthey, Vorsitzender des Fußballkreises Recklinghausen, hat das Urteil des Kreissportgerichts vom Montagabend mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Es gab Lob, aber auch Zweifel an der Wirkung der ausgewählten Bewährungsmaßnahmen.
„Das ist ein mutiges Urteil“, sagte Hans-Otto Matthey am Dienstagmittag. Das Strafmaß hatte das Sportgericht härter gewählt, als viele Beobachter - Matthey eingeschlossen - erwartet hatten. „Die Strafe muss man in dieser Größenordnung als schwere Bestrafung für einen kleinen Verein betrachten. Das Gericht wollte eine Signalwirkung geben“, sagte Matthey.
In den Bewährungsauflagen sah er eine „humane Lösung“, wobei der Kreischef auch Zweifel hat, ob der SV Herta in der Lage sein wird, sie auch zu erfüllen. Im Jahr 2020 muss der SV Herta bei jedem Heimspiel einer Seniorenmannschaft drei Ordner ausweisen sowie bei allen Auswärtsspielen einen Fanbeauftragten, der deeskalierend auf Zuschauer einwirken soll. Die Sonderrollen für das jeweilige Spiel muss der Verein dem Schiedsrichter vorstellen.
SV Herta Recklinghausen muss 90 Ordnerschichten für 2020 einteilen
Daraus ergeben sich bei zwei Mannschaften 30 Heimspiele mit insgesamt 90 Ordnerschichten sowie 30 Einsätze eines Fanbetreuers. Matthey sieht in beiden Maßnahmen Umsetzungsschwierigkeiten auf den SV Herta zukommen. „Was bedeutet es, wenn man einen Meier als Fanbeauftragten benennt, der davon keine Ahnung hat?“, fragte er.
Und bei den Ordnerdiensten befürchtete er, dass der SV Herta nicht in der Lage sein wird, diese zu organisieren. Es reiche eine kurzfristige krankheitsbedingte Absage, um die Bewährung für den ohnehin mitgliederschwachen Verein zu kippen. Theoretisch müsste der Klub auch bei schlechtem Wetter drei Ordner stellen, obwohl womöglich keine Zuschauer zum Sportplatz kommen, merkte Matthey a.
Die Haltung des Kreischefs darf man dennoch als weitestgehend zustimmend werten. Mit den Bewährungsauflagen, die zwar über 4.000 Euro Strafe im Raum stehen lassen, aber eine zweite Chance für den SV Herta Recklinghausen ermöglichen, habe das Sportgericht Akzente gesetzt. Die Auflagen, dass sich der Verein keine Unsportlichkeiten und Spielabbrüche erlauben dürfe, hält er für gut gewählt.
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