Donnerstag ging der erste Prozess wegen der Massenschlägerei in Vinnum vor dem Amtsgericht Lüdinghausen zu Ende. © Henkel
Meinung
Freisprüche nach der Massenschlägerei in Vinnum: Für die Geschädigten ein Schlag – und doch richtig
Der Prozess wegen der Vinnumer Massenschlägerei im September 2019 endet mit Freisprüchen. Für die Geschädigten ist das schwer hinnehmbar, das Gericht hatte aber keine andere Wahl, meint unser Autor.
Acht Verletzte, darunter auch Schwerverletzte, und etliche Personen, die diesen Tag als traumatisch empfunden haben dürften – das war die traurige Bilanz nach der Massenschlägerei im September 2019 nach dem Fußball-A-Liga-Spiel zwischen Westfalia Vinnum und Herta Recklinghausen. Am Donnerstag fiel ein erstes Urteil im Strafrechtsprozess vor dem Amtsgericht Lüdinghausen. Die beiden 27- und 28-jährigen Angeklagten wurden zunächst freigesprochen.
Im Falle des 27-Jährigen kam das ein wenig überraschend. Schließlich wurde er von mehreren Zeugen eindeutig identifiziert. Trotzdem verlässt er den Gerichtssaal ohne eine Strafe. Für alle bei der Schlägerei Geschädigten ist das der nächste Tiefschlag.
Eine Tat ohne bisherige Konsequenzen
Aus ihrer Sicht ist der Angeklagte mit einer Tat davongekommen, die letztlich keinerlei Konsequenz hatte. Gerechtigkeit ist das nicht. Und natürlich sendet es ein fatales Signal, wenn Gewalttaten ungesühnt bleiben. Eine Verurteilung hätte wohl auch bei den Geschädigten mit dazu beigetragen, ein bisschen mehr mit den Ereignissen vom 15. September 2019 abzuschließen.
Allerdings hatte das Gericht keine andere Wahl, als die beiden Angeklagten freizusprechen. So schmerzhaft das in den Augen der Geschädigten auch sein mag: Ein Gericht kann keinen Angeklagten verurteilen, dessen Schuld nicht ohne Zweifel geklärt ist. Schließlich gehört juristische Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu einem unser wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien unserer Gesellschaft.
Im Prozess wurde außerdem deutlich, dass einige Fehler im Vorfeld der Verhandlung gemacht wurden. Der Anwalt der Verteidigung bemängelte zurecht, dass das Gericht einige Zeugen nicht vorlud, die in einem anderen Prozess zur Massenschlägerei geladen sind. Warum überhaupt mehrere Prozesse und nicht ein einziger notwendig sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Keine einseitigen Ermittlungen
Den Vorwurf, das Gericht schlage sich auf die Seite von Vinnum, der vereinzelt im Verhandlungssaal aus den Publikumsreihen von Angehörigen der Angeklagten zu vernehmen war, ist allerdings auch haltlos. Das zeigt nicht nur das Urteil.
Den Geschädigten hilft das indes wenig. Ihnen bleibt die Hoffnung auf einen der Folgeprozesse. Das wird ihnen bei der Verarbeitung der Ereignisse vielleicht nicht oder nur wenig helfen. Aber immerhin könnten sie dann ein Stück Gerechtigkeit erfahren.
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