Die Frage, ob das Training für den Nachwuchs nach nur wenigen Wochen wieder eingestellt werden muss, hat den Vereinen in Lünen große Sorgen bereitet.

© Günther Goldstein

Steigende Fallzahlen: Stadt Lünen hat über Nutzung der Sportanlagen entschieden

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Das Land NRW hat die geltende Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Angesichts steigender Fallzahlen werden die Maßnahmen wieder intensiviert. Davon ist auch der Sport betroffen.

Lünen

, 29.03.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Sorge der Sportvereine war im Nachgang der letzten Bund-Länder-Konferenz groß. Der Hauptgrund: Wie würde man den Kindern und Jugendlichen unter Umständen erklären können, dass beispielsweise das Fußballtraining nach nur knapp zwei Wochen Betrieb bereits wieder eingestellt werden muss?

Am Freitag veröffentlichte das Land Nordrhein-Westfalen nun seine aktualisierte Corona-Schutzverordnung – mit einigen Änderungen, die auch für die zahlreichen Amateursportler von Bedeutung sind. Daraufhin gab auch die Stadt Lünen bekannt, wie fortan mit der Nutzung der Sportanlagen umgegangen wird.

Nutzung der Hallen bleibt untersagt

Die Nachricht der Stadt dürfte die Sorgenfalten bei den Lüner Sportvereinen zumindest ein wenig geglättet haben. Denn anders als zunächst vielerorts befürchtet, bleiben die Sportanlagen vorerst weiterhin geöffnet.

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In einem Schreiben, in dem die Stadt die Sportvereine über die aktualisierten Corona-Regeln informierte, heißt es diesbezüglich: „Der Sportbetrieb kann wie bekannt im Außenbereich weiter organisiert werden. Die Nutzung der Sport- und Turnhallen ist allerdings auch weiter untersagt.“

Konkret heißt das: Das Training für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren ist auch in den kommenden Tagen und Wochen möglich. Allerdings greife auch in diesem Bereich zu einem bestimmten Zeitpunkt die vereinbarte „Corona-Notbremse“.

Inzidenz am Sonntag erstmals wieder über 100

„Sollte der Inzidenzwert für den Kreis Unna an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 steigen, ändert sich die Verordnung in einem Punkt: Die Gruppe von Kindern bis einschließlich 14 Jahren muss dann von 20 auf 10 Kinder mit zwei Übungsleitern reduziert werden“, heißt es in dem Schreiben der Stadt weiter.

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Die angespannte Corona-Situation, die geänderte Schutzverordnung und der nach wie vor untersagte Sport in geschlossenen Räumen haben allerdings auch Auswirkungen auf möglicherweise geplante Aktivitäten in den Osterferien. So werden laut Stadt keinerlei Ferienbelegungen genehmigt. Bereits geplante Unternehmungen werden zudem unwirksam.

Derweil ist angesichts der momentanen Entwicklung im Laufe der Woche durchaus damit zu rechnen, dass besagte „Notbremse“ auch im Kreis Unna in Kraft tritt. Somit würde das Jugendtraining dann nur noch im kleineren Personenkreis stattfinden können, denn: Am Sonntag (28.3.) überschritt der Kreis Unna mit einer Inzidenz von 101,5 erstmals wieder die kritische Marke von 100. Sollte der Wert nicht zeitnah wieder unter diese Grenze rutschen, würden die weiteren Beschränkungen Realität.