Der Kunstrasen bei der SG Gahmen könnte bald Realität werden. Noch ist die Umsetzung allerdings nicht sicher.

© Timo Janisch

Staatskanzlei NRW erklärt: Kunstrasen-Projekt der SG Gahmen könnte noch scheitern

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Die Stadt Lünen hat der SG Gahmen empfohlen, den für einen Kunstrasenbau notwendigen Pachtvertrag von der Staatskanzlei NRW vorab prüfen zu lassen. Diese erklärt nun, worauf es dabei ankommt.

Gahmen

, 27.03.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit rund einem Jahr befindet sich das Kunstrasen-Projekt der SG Gahmen in der heißen Phase. Der Verein hat mit „Moderne Sportstätte 2022“ ein passendes Fördermittelprogramm des Landes gefunden und die Stadt Lünen will die SGG an diesem auch teilhaben lassen. Nun steht allerdings noch eine Prüfung aus.


Wie die Pressestelle der Stadt Lünen dieser Redaktion auf Anfrage mitgeteilt hatte
, empfehle man der SG Gahmen, den zwischen Stadt und Verein vereinbarten Pachtvertrag vor Unterschrift der Staatskanzlei NRW zur Prüfung vorzulegen.

SG Gahmen braucht Freigabe des Landes NRW

Denn nur, wenn der Kontrakt im Sinne des Landes Nordrhein-Westfalen und des Förderprogramms ist, gibt dieses am Ende auch die Fördergelder für die SGG frei. Diese wiederum kann die Stadt erst beantragen, wenn der Vertrag unterzeichnet ist.

Notwendig ist der Pachtvertrag, damit die Gahmener die oft zitierten „eigentümlichen Voraussetzungen“ erfüllen, um von den Fördermitteln zu profitieren. Nur, wenn ein Verein Besitzer oder langjähriger Pächter seiner Sportanlage ist, qualifiziert er sich für eine Förderung. Dies war im Falle der SGG und dem bisherigen Ascheplatz an der Kaubrügge noch nicht gegeben.

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„Dies bedeutet, dass die Sportverein mit allen Rechten und Pflichten für die Nutzung, den Betrieb und die Unterhaltung der Sportanlage verantwortlich ist“, schreibt die Pressestelle der Staatskanzlei auf Anfrage dieser Redaktion.

Dabei könne der Verein als Eigentümer, Mieter oder Pächter der betroffenen Sportanlage auftreten. Letzteres soll nach monatelangen Verhandlungen bald bei der SG Gahmen der Fall sein.

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Eine Förderung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ sei grundsätzlich nicht möglich, wenn diese Voraussetzungen an der betroffenen kommunalen Sportanlage nicht erfüllt seien, so die Staatskanzlei.

Stadt empfiehlt der SG eine Prüfung durch die Staatskanzlei

Die Stadt habe der SG Gahmen laut Aussage der Pressestelle eine Vorab-Prüfung durch die Staatskanzlei dringend empfohlen und die dadurch entstehende Verzögerung als lohnend dargestellt. Nur ein bis zwei Arbeitstage würde eine solche Prüfung nach Vorlage des Vertragsentwurfes dauern, teilt die Staatskanzlei mit.

Besonders interessant im Fall der Blau-Gelben: Mit der Stadt hat sich der Klub laut eigener Aussage darauf geeinigt, nur die Spielfläche an der Kaubrügge – und nicht die gesamte Sportanlage – zu pachten. Unter anderem daran scheiterte bis Anfang des Jahres offenbar der Durchbruch in den Verhandlungen.

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Genau hier müssen Verein und Stadt allerdings aufpassen, der Staatskanzlei keinen Anlass zur Ablehnung zu liefern. Als „Atomisierung der Sportanlage“ bezeichnet diese einen Ausschlussgrund, „wenn zum Beispiel lediglich die wirtschaftliche Trägerschaft an der eigenen Sportfläche ohne die notwendige begleitende Infrastruktur wie zum Beispiel das Umkleide- und Duschgebäude an den Sportverein übertragen würde“. Genau dieses Szenario könnte jedoch im Fall der SG Gahmen eintreten.