Präsident Ahmet Elikalfa und der FC Brambauer benötigen für den nahenden Saisonstart eine Heimspielstätte.

© Timo Janisch

Kein Platz, aber die Saison beginnt in zwei Wochen: Das droht dem FC Brambauer

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Die Stadt Lünen hat dem FC Brambauer die Nutzung des Sportplatzes am Karrenbusch untersagt. Der FCB hat nun keine Heimspielstätte mehr – und der Saisonstart naht.

Brambauer

, 17.08.2021, 18:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Aufgrund zahlreicher Verfehlungen hat die Stadt Lünen dem FC Brambauer schon im vergangenen Jahr die Nutzungserlaubnis für den Sportplatz am Karrenbusch entzogen. Damit steht der FCB ohne Spielstätte da. Was sagt man beim Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) dazu?

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Schließlich muss ein neu gegründeter Verein beim Mitgliedsantrag beim FLVW belegen, dass er über einen Platz für den Spielbetrieb verfügt und entsprechende Dokumente wie einen Pachtvertrag oder einen Grundbuchauszug vorlegen. Damit sah sich zum Beispiel jüngst der TSC Brambauer, Nachfolger des FC Brambauer am Karrenbusch, konfrontiert.

Staffelleiter sollen Rücksicht nehmen

Ist es einem Klub nicht möglich, auf seinem Heimplatz Spiele auszutragen, sieht der FLVW die Verantwortung beim jeweiligen Verein. Bei zeitlich begrenzten Fällen würde der jeweilige Staffelleiter versuchen, dies bei den Spielansetzungen zu berücksichtigen, so der FLVW.

So gab es bereits Fälle, in denen Mannschaften eine ganze Halbserie nur auswärts gespielt haben. Anders gestalte sich die Lage aber, wenn einem Verein langfristig keine Sportanlage zur Verfügung stehe. Danach sieht es beim FC Brambauer nach den jüngsten Aussagen der Stadt Lünen aus.

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Laut Spielordnung des FLVW droht dem Verein dann ein entsprechender Punktabzug. „Es liegt also in der Verantwortung des Vereins – und letztlich natürlich auch im eigenen Interesse des Klubs über eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit beziehungsweise über eine Sportanlage zu verfügen und diese auch im DFBnet zu hinterlegen“, so der FLVW.

Das DFBnet-System ist ohnehin zentral in Sachen Sportanlagen. Die entsprechenden Daten hinterlegen die Klubs bei der Vereinsanmeldung, gegebenenfalls direkt von mehreren Sportanlagen.

FLVW kann unsportliches Verhalten ahnden

Abweichungen von den mit Veröffentlichung des Spielplans zugewiesenen Spielstätten muss der Heimverein den Gästen und dem Schiedsrichter in Eigenregie und rechtzeitig mitteilen. Auch hier hat der FLVW sonst eine eigene Handhabe.

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Der Verband könnte Verstöße als unsportliches Verhalten ahnden. Die Pressestelle des FLVW weist aber ebenfalls darauf hin, dass der Gastverein stets anzutreten hat. Ob der FC Brambauer seine Mannschaftsmeldungen aufrechterhält und wie im nahenden Spielbetrieb grundsätzlich mit dem Entzug des Karrenbuschs verfahren wird, steht noch nicht fest.