Öffnung der Sporthallen: Verwaltung fragt Interessen der Vereine ab

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Öffnung der Sporthallen: Verwaltung fragt Interessen der Vereine ab

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Die Vereine müssen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Nutzungs- und Hygienekonzepte entwickeln, bevor der kontaktfreie Sport in den öffentlichen Hallen wieder starten kann.

Haltern

, 25.05.2020, 16:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Durch die Coronaschutzverordnung ist seit dem 11. Mai der „kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum“ unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Es gelten jedoch strenge Auflagen. So sind beispielsweise geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sicherzustellen. Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Da die Vorgaben von der Stadtverwaltung, den Vereinen und sonstigen Nutzern nicht kurzfristig umgesetzt werden konnten, blieben die städtischen Sporthallen für den Freizeit- und Breitensport bislang geschlossen. Wann die Hallen wieder öffnen, ist derzeit noch ungewiss. Aber: Die Stadt geht nun einen Schritt weiter und hat eine Abfrage an die Vereine gestartet.

Hygienekonzepte der Vereine

„Wir haben die Vereine angeschrieben, dass wir uns durchaus vorstellen können, die Hallen für den Vereinssport freizugeben“, erklärt Stadtsprecher Georg Bockey. „Allerdings – und deshalb haben wir sie angeschrieben – sollten sie uns mitteilen, ob sie es unter den gegebenen Umständen tatsächlich wollen. Wenn ja, müssen sie uns natürlich versichern, die Hygieneregeln einzuhalten. Und sie müssten uns ein geeignetes Hygiene- und Wegekonzept für ihren Trainingsbetrieb vorlegen.“

Damit orientiert sich die Stadt Haltern auch an einer ähnlich lautenden Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Alle betroffenen Vereine und sonstigen Nutzer wurden bereits von der Verwaltung angeschrieben. Vereine, die Interesse an einer Hallennutzung haben, sind aufgefordert, auf Grundlage der aktuell geltenden Bestimmungen ein Nutzungs- und Hygienekonzept zur weiteren Eindämmung der Pandemie aufzustellen.

Die Verwaltung wird die Abfrage auswerten und dann über die weitere Vorgehensweise informieren.

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