Strafe nach Schiri-Attacke in Sythen Marler kann nicht belangt werden - seine Mitspieler schon

Strafe nach Angriff auf Schiri: Marler kann nicht belangt werden - seine Mitspieler schon
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Keine zwei Wochen nach dem Eklat beim Kreisliga-Spiel des TuS Sythen II gegen Fenerbahce Marl III hat das Sportgericht des Fußballkreises Recklinghausen ein Urteil gefällt.

Beim Stand von 2:0 für die Sythener hatte ein Marler Spieler nach gut 20 Minuten den Schiedsrichter attackiert und gewürgt. Das Spiel wurde daraufhin abgebrochen und die Polizei rückte mit mehreren Streifenwagen an. Nun steht – wenig überraschend – fest: Das Spiel wird mit 2:0 für den TuS Sythen II gewertet.

Darüber hinaus muss Fenerbahce Marl 150 Euro Ordnungsgeld zahlen - „wegen Verschuldetem Spielabbruch“, so die Formulierung im Urteil.

Vereinsberatung zur Gewaltprävention

Der Spieler selbst kann derweil nicht belangt werden. Nach dem Vorfall hatte Bünyamin Fidan, Vorsitzender des Vereins, bereits angekündigt, dass der Beschuldigte suspendiert werde und aus dem Verein ausgeschlossen werden soll. Dies ist auch passiert – und dadurch kann der 33-jährige aktuell nicht bestraft werden.

Tritt der Marler wieder in einen Verein im Gebiet des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) ein, soll das Verfahren aber wieder aufgenommen werden. Dann würde dem Spieler noch eine Strafe drohen.

Spielen wird der Marler also so oder so erst mal nicht mehr – weil er weiterhin nirgendwo angemeldet ist oder weil er noch gesperrt wird. Als Folge seiner Tat kommt auf seine nun ehemaligen Mitspieler aber auch noch etwas zu: Die dritte Mannschaft von Fenerbahce muss an einer Vereinsberatung zur Gewaltprävention des FLVW teilnehmen. Die Kosten dafür trägt der Verein.

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