
© Nils Foltynowicz
Verwirrung um die Maskenpflicht im Amateurfußball komplett: Jetzt sind keine Masken nötig
NRW-Coronaschutzverordnung
In der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist zu lesen, dass Zuschauer bei Amateurfußballspielen Masken tragen müssen. Plötzlich ist das jetzt nicht mehr der Fall. So sagt es das Land NRW.
Die Aufregung war groß: Bei Amateurfußballspielen sollte für die Zuschauer wieder Maskenpflicht gelten - so konnte man die ab diesem Freitag (4. März) gültige Neufassung der NRW-Coronaschutzverordnung verstehen. Dem ist aber offenbar nicht so, wie aus der Antwort des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hervorgeht, an das unsere Redaktion eine Anfrage gerichtet hatte.
In der Mitteilung des MAGS heißt es: „Kleinere Veranstaltungen (d.h. solche bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesender oder teilnehmender Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Wenn diese kleineren Veranstaltungen unter 3G laufen und drinnen stattfinden, gilt die Maskenpflicht (Ausnahme in Gastronomieeinrichtungen).“ Und dann folgt der Satz, der zur allgemeinen Beruhigung aller Amateurfußball-Beteiligten führen dürfte: „Im Freien besteht keine Maskenpflicht.“
Sturm im Wasserglas - auch durch den Landessportbund
Somit war die am Donnerstagnachmittag entstandene Aufregung der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas. Entstanden war er durch die Ausführungen unter Paragraf 3 der NRW-Coronaschutzverordnung, auf den sich auch der Landessportbund (LSB) in seiner „Corona-Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW“ bezieht. Hier heißt es: „Eine medizinische Maske ist zu tragen bei Veranstaltungen im Freien mit höchstens 1000 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen, wenn der Zugang auf immunisierte Personen beschränkt ist, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen müssen oder als getestet gelten.“
Amateurfußball-Funktionäre wie Manfred Schnieders (Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) und Andreas Edelstein, Stellvertretender Vorsitzender des Fußballkreises Dortmund, hatten umgehend ihr Unverständnis geäußert. Und mit der Stadt Marl (Kreis Recklinghausen) hatte sich am Donnerstag schon eine erste Kommune quergestellt. Im Nachhinein lagen die Marler Verantwortlichen also richtig, ebenso wie die Kommunen, die zunächst mal abgewartet hatten. Denn bis zu einer Zuschauerzahl von 1000 Personen entfällt die Maskenpflicht.
Als Schwerter Sportredakteur seit 2000 auf den Sportplätzen und in den Hallen unterwegs – nach dem Motto: Immer sportlich bleiben!
