Saisonstart in Corona-Krise: Jetzt steht fest, wann die Spielzeit gewertet wird

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Saisonstart in Corona-Krise: Jetzt steht fest, wann die Spielzeit gewertet wird

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Kurz vor dem Auftakt zur neuen Spielzeit hat der FLVW noch einmal maßgebliche Regeländerungen vollzogen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Corona-Fällen und einen möglichen Saisonabbruch.

Dortmund

, 04.09.2020, 13:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Amateurfußballer in Westfalen stehen in den Startlöchern. Am Wochenende geht es auf den Plätzen der Region endlich wieder um Punkte. Unmittelbar vor dem Start hat der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) einige wichtige Maßnahmen bekanntgegeben.

Er rechne mit einer äußerst angespannten Saison. Mit diesen Worten begann FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski am Donnerstag die Online-Pressekonferenz des Verbandes. Und er ging sogar noch weiter: „Es steht jetzt mehr auf dem Spiel als nur der bloße Saisonstart.“ Und damit die Saison trotz der schwierigen Ausgangslage möglichst reibungslos verläuft, hat der Verband einige Regelungen getroffen.

Vereine können Spiel absetzen

Eine der wichtigste Maßnahmen: Sobald in einem Verein drei oder mehr Corona-Fälle auftauchen oder der Verdacht einer Infektion besteht, kann ein Verein den Antrag stellen, dass kommende Spiel abzusetzen. Sollte es sich lediglich um einen oder zwei Fälle handeln, sei letztlich die Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamts maßgeblich.

Aber kann man verhindern, dass ein Verein diese Regelung möglicherweise ausnutzt? „Ja“, lautet die eindeutige Antwort von FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders. „Wir haben uns natürlich auch mit dem Thema auseinandergesetzt. Deshalb ist in einem solchen Fall auch ein offizieller Nachweis vom jeweiligen Gesundheitsamt erforderlich. Erst wenn dieser vorliegt, kann ein Spiel abgesagt werden.“

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Vermehrte Corona-Fälle im Umfeld von Fußballvereinen seien allerdings zu erwarten, so Schnieders. „Die Vereine nehmen die einzelnen Vorgaben tatsächlich unterschiedlich ernst. Wir müssen daher unter anderem auch mit lokalen Lockdowns rechnen.“

Aktuell seien beim Verband zehn aktive Corona-Fälle gemeldet, man gehe aber davon aus, dass diese Zahl in den kommenden Wochen ansteige. Spielabsagen könnten somit zunehmen. Auch für diesen Fall hat man sich beim FLVW vorbereitet.

Kompletter Abbruch kann verhindert werden

„Die Vorgabe ist“, betont Schnieders, „dass wir bis zum 30. Juni 2021 mindestens 50 Prozent der angesetzten Spiele in einer Liga absolviert haben wollen. Dann können wir die Spielzeit normal werten.“ Das bedeutet: Muss beispielsweise im November die Saison aufgrund der Corona-Krise unterbrochen werden, bedeute das nicht sofort den kompletten Abbruch der Spielzeit.

„Durch die 50-Prozent-Regel wollen wir gewährleisten, dass die Mannschaften bis Mitte nächsten Jahres jeweils mindestens einmal gegeneinander gespielt haben. Sollte die Saison dann doch abgebrochen werden, würde es in diesem Fall dann aber auch Absteiger geben“, erklärt der Vizepräsident.

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Im Zuge der Pressekonferenz nahmen die Verantwortlichen zudem noch einmal Stellung zu den derzeitigen Kadergrößen bei Spielen und den damit verbundenen Wechseloptionen. Vielerorts herrscht nach wie vor der Glaube, dass pro Mannschaft lediglich 15 Personen am Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Die Folge: Viele Mannschaften melden nur vier Auswechselspieler.

„Das ist allerdings falsch“, unterstreicht Schnieders. „Jeder Verein kann bis zu 18 Spieler für eine Partie melden und die sieben Auswechselspieler dürfen dann auch auf der Bank Platz nehmen. Allerdings muss dann der Abstand eingehalten werden.“

Gästefans werden erlaubt

Aus diesen sieben Spielern könne der Trainer während der Partie die vier Spieler auswählen, die er tatsächlich einsetzen möchte. In einem solchen Fall müssen sich die Auswechselspieler Schnieders zufolge dann aber fernab der Startelf warm machen, um die 30-Personen-Regel einhalten zu können.

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Des Weiteren äußerte sich der Verband zu den geltenden Zuschauerbeschränkungen. Nach wie vor gelte die zulässige Höchstgrenze von 300 Personen auf dem Sportgelände. Anders als beispielsweise in der Handball-Bundesliga der Frauen, wo komplett auf Gästefans verzichtet wird, kann im Amateurfußball auch die Gastmannschaft Anhänger mitbringen.

„Die Vereine sollen sich im Vorfeld der Partien darüber abstimmen, wie viele Zuschauer generell erwartet werden. Rechnet man dann möglicherweise damit, dass die zulässige Grenze überschritten werden könnte, müssen sich die Klubs über die Verteilung der Besucherkontingente einig werden“, erklärt Schnieders.

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