Schiedsrichter stehen auf den Fußballplätzen oft im Mittelpunkt - im Falle des Testspiels GW Erkenschwick II - SG Wattenscheid 09 II ganz besonders.

Schiedsrichter stehen auf den Fußballplätzen oft im Mittelpunkt - im Falle des Testspiels GW Erkenschwick II - SG Wattenscheid 09 II ganz besonders. © Olaf Krimpmann

Nach Rassismus-Vorfall im Testspiel: Sperre auch für den Schiedsrichter

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Rassistische Äußerungen beim Testspiel zwischen DJK GW Erkenschwick II und SG Wattenscheid 09 II hatten nicht nur für einen Zuschauer Konsequenzen. Auch der Schiedsrichter musste sich verantworten.

Oer-Erkenschwick

, 30.07.2022, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am 17. Juli hatte auf der Sportanlage am Nussbaumweg in Oer-Erkenschwick ein Testspiel zwischen DJK GW Erkenschwick II und SG Wattenscheid 09 II stattgefunden. Die Partie verlief bis zur 87. Minute unauffällig. Dann kam es zu rassistischen Äußerungen eines Zuschauers in Richtung eines schwarzen Wattenscheider Spielers. Die Gastmannschaft - Wattenscheid 09 II - weigerte sich daraufhin, weiter zu spielen. Die Partie wurde vorzeitig beendet.

Der Vorfall landete vor dem Kreissportgericht. Der Zuschauer, ein 77 Jahre alter Mann aus Oer-Erkenschwick, musste sich verantworten. Einzelrichter Marcus Voigt verhängte gegen ihn eine Platzsperre für die Dauer von einem Jahr, davon sind sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt. So lange darf der Mann keinen Sportplatz mehr betreten. Der 77-Jährige hatte im persönlichen Gespräch echte Reue bewiesen, sogar eine handgeschriebene Entschuldigung vorgelegt.

Das rechnete Einzelrichter Marcus Voigt (TuS 05 Sinsen) dem Mann hoch an, es blieb damit bei einer Mindeststrafe. Im Raum hatte auch eine Sperre von bis zu drei Jahren gestanden. Der Verein DJK GW Erkenschwick - ebenfalls kooperativ in der Sache - hat dazu eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro zu zahlen.

Der Vorfall wäre möglicherweise nie ans Licht gekommen

Weniger einmütig ging es in einem weiteren Verfahren zu: Denn auch der Schiedsrichter hatte sich zu verantworten. Der wurde vom Sportgericht nun für ein halbes Jahr für alle Tätigkeiten gesperrt, darf damit keine Spiele mehr leiten. Vorwurf: Der Unparteiische hatte den Vorfall weder im Spielbericht eingetragen noch an anderer Stelle, etwa in Form eines Sonderberichts, vermerkt. Die Sache wäre damit womöglich nie ans Licht gekommen.

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Ein Versehen? Das glaubt Sportrichter Voigt nicht: „Beim Schiedsrichter handelt es sich ja um einen sehr erfahrenen Mann.“ Zur Erinnerung: Der Unparteiische hatte die Begegnung nach 87 Minuten beendet, als die Emotionen hochkochten. Nach der rassistischen Attacke des Zuschauers hatten sich die Wattenscheider Spieler geweigert, weiter zu spielen. Das war aber weder im Spielbericht vermerkt worden, noch wurde ein in diesem Fall üblicher Sonderbericht verfasst.

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Sportrichter Voigt sieht den Unparteiischen in der Pflicht, diese Vorfälle zu dokumentieren und zu melden. Bei einer Geldstrafe alleine habe er es nicht belassen wollen: „Dafür war‘s in der Summe zu viel.“

Schiedsrichter bleibe zehn Tage Zeit für einen Einspruch

Der Unparteiische ist bis 31. Januar 2023 gesperrt, die Hälfte der Strafe ist dabei zur Bewährung ausgesetzt. Bedeutet: Der Schiedsrichter kann ab dem 29. Oktober wieder Spiele leiten, darf sich aber in seiner Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lassen. Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig, die Einspruchsfrist beträgt zehn Tage.

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