Neue Corona-Regeln für den Sport in NRW: Keine Einschränkungen für ungeimpfte Fußballer
Coronaschutz-Verordnung
Ab Samstag müssen sich alle Sportler auf neue Coronaregeln in NRW einstellen. Hier die Regeln im Überblick.

Im Fußball gibt es in NRW keine Einschränkungen mehr für Ungeimpfte. © dpa
Das Land NRW hat am Freitag die neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Die ist ab Samstag (19. März) gültig. Zum Beispiel kann eine unbegrenzte Anzahl an Ungeimpften im Freien gegeneinander um Punkte Fußballspielen.
Hier die neuen Regeln für den Sport:
- Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr.
- Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
- Für Trainer/innen und Übungsleiter/innen gelten weiter die 3G-Regelungen.
Zuschauer-Regelungen: Bis 1000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+
Zuschauer-Regelungen: Bis 1000 Personen (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
Zuschauer-Regelungen: Über 1000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht. Ohne Ausnahme.
Zuschauer-Regelungen: Über 1000 Personen (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht.