
In der Landesliga, in der auch der SV Brackel 06 zu Hause ist, gibt es wieder massenhafte Absteiger. © Stephan Schuetze
Massenabstiege aus Landes- und Bezirksliga - Hier die gesamten Auf- und Abstiegsregelungen
Fußball
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen hat alle Kreisvorsitzenden informiert, wie die Auf- und Abstiegsregelungen in den überkreislichen Ligen aussehen. Hier ist der Überblick.
Es wird wieder eine harte Saison für die Landesligisten und einige Bezirksligisten. Denn hier wird es wieder Massenabstiege geben. Wie es bei den Aufstiegen aussieht, hängt immer davon ab, wie viele Absteiger aus der Regionalliga West in die Oberliga Westfalen absteigen.
Im Idealfall, also bei keinem Absteiger aus der Regionalliga in die Oberliga Westfalen, können die vier Landesliga-Zweiten noch hoch in die Westfalenliga.
Bitter sieht es aber für die abstiegsbedrohten Teams in der Landesliga aus. Aus jeder Staffel steigen wieder fünf Mannschaften ab. Das ist auch in der Bezirksliga möglich, aber nur in den Staffeln, in denen 17 oder 18 Mannschaften starten. Fest steht auch die Anzahl der möglichen Aufsteiger aus den einzelnen Kreisen.
Hier der große Überblick über die Auf- und Abstiegsregelungen:
Oberliga
Aufstieg:
- Die Mannschaften auf den Plätzen 1 und 2 sind sportlich für den Aufstieg in die Regionalliga West qualifiziert.
Abstieg:
- Bei keinem Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die zwei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
- Bei einem Absteiger/Rückkehrer aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die zwei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
- Bei zwei Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die zwei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
- Bei drei Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die drei Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
- Bei vier Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die vier Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
- Bei fünf bzw. sechs Absteigern/Rückkehrern aus der Regionalliga West und den sonstigen übergeordneten Ligen in die Oberliga steigen die fünf Tabellenletzten zur Westfalenliga ab.
Westfalenliga
Aufstieg:
- Der Meister jeder Staffel steigt zur Oberliga auf.
- Sollte die Anzahl von 18 Mannschaften der Oberliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten jeder Staffel bei einem freien Platz ein Entscheidungsspiel um einen zusätzlichen Aufsteiger in die Oberliga aus.
Abstieg:
- Es steigen die drei Tabellenletzten jeder Westfalenliga zur Landesliga ab.
Landesliga
Aufstieg:
- Der Meister jeder Staffel steigt zur Westfalenliga auf.
- Sollte die Anzahl von 32 Mannschaften der Westfalenliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen bis zu diesem Erreichen die Tabellenzweiten und danach gegebenenfalls die Tabellendritten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus.
Abstieg:
- Es steigen die fünf Tabellenletzten jeder Landesliga zur Bezirksliga ab.
Bezirksliga
Aufstieg:
- Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.
- Sollte die Anzahl von 64 Mannschaften der Landesliga mit Ablauf des letzten Punktespieltages nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Bezirksliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus.
Abstieg
- In den Staffeln mit 15 Mannschaften steigen die drei Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.
- In den Staffeln mit 16 Mannschaften steigen die vier Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.
- In den Staffeln mit 17 und 18 Mannschaften steigen die fünf Tabellenletzten zur Kreisliga A ab.
Aufstieg zur Bezirksliga
- 2,5 Aufsteiger stellt der Kreis Dortmund.
- 2 Aufsteiger stellen die Kreise Bochum, Recklinghausen, Münster und Ahaus/Coesfeld.
- Je 1,5 Aufsteiger stellen die Kreise Siegen/Wittgenstein, Unna/Hamm, Paderborn, Bielefeld und Hagen.
- Je 1 Aufsteiger stellen die Kreise Gelsenkirchen, Höxter, Hochsauerlandkreis, Olpe, Tecklenburg, Steinfurt, Herne, Lübbecke, Herford, Iserlohn, Gütersloh, Lemgo, Minden, Lippstadt, Detmold, Soest, Arnsberg, Lüdenscheid und Beckum.