
© Schaper
Endlich: Der FLVW informiert, ab wann Testspiele im Amateurfußball möglich sind
Amateurfußball
Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, ab wann wieder Testspiele im Amateurfußball möglich sind. Der FLVW nennt Voraussetzungen.
Seit Mitte März ruht der Ball auf den heimischen Fußballplätzen. Das Coronavirus hat den Spielbetrieb in den Amateurligen in ganz Westfalen lahmgelegt. Kürzlich hat der FLVW auf dem Verbandstag bekannt gegeben, dass die unterbrochenen Spielzeiten abgebrochen werden. Es gibt Aufsteiger, jedoch keine Absteiger. Nun verkündet der Verband aber Neuigkeiten, die den Spielbetrieb betreffen.
Für die Fußballer sind es erfreuliche Nachrichten, die der FLVW am Dienstagmittag verkündete. „Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen genehmigt ab sofort wieder Freundschafts- und Testspiele im Amateurfußball“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) habe in Absprache mit dem Präsidium, den 29 Kreisen des Verbands sowie den nordrhein-westfälischen Fußballverbänden im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) entschieden.
Manfred Schnieders klärt auf
„Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Wir möchten Vereinen nun die Möglichkeit geben, im Rahmen der geltenden Verordnungen Fußball zu spielen“, wird der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders in der Pressemitteilung zitiert.
Da aufgrund des Corona-Pandemie jedoch weiterhin die Gefahr besteht, sich mit dem Virus zu infizieren, nennt der FLVW zwei Voraussetzungen, die notwendig sind, damit die Fußballklubs wieder gegeneinander spielen dürfen. So dürfen aktuell nicht mehr als 30 Personen Kontaktsport austragen. Davon ausgenommen sind Trainer und Betreuer.
Vereine müssen Vorschriften erfüllen
Zudem müssen die Vereine alle Hygienevorschriften erfüllen. Wichtig sei dabei die Beachtung der Infektionsschutzstandards laut der Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Dazu zähle auch die vollständige Erfassung der Daten der Sportlerinnen und Sportler, um die jeweiligen Personen zurückverfolgen zu können.
Die notwendigen Hygienekonzepte müssen die Vereine den lokalen Behörden vorlegen und mit diesen abstimmen. Bei den Testspielen müsse es sich dabei nicht zwangsläufig um Geisterspiele handeln. Unter Wahrung der Abstandsregeln seien maximal 100 Zuschauer erlaubt, dessen Personendaten ebenso ob der Rückverfolgung erfasst werden müssen.
Jugendkicker sind von Regelung ausgenommen
All diese Regelungen betreffen nun erst einmal nur die Seniorenfußballer. Der FLVW betont in der Mitteilung, dass für den Jugendfußball noch keine Test- und Freundschaftsspiele genehmigt werden können. Der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) informiere zu einem späteren Zeitpunkt, wann Testspiele im Jugendfußball wieder möglich sind.
Ist bereits seit Kindesbeinen an von Ballsportarten – insbesondere Fußball – fasziniert. Stets neugierig auf der Suche nach Geschichten, auch abseits des Ballsports. Die Liebe zum Journalismus entdeckte er über sein großes Hobby: Fotografie.
