Fitnessstudios lohnen sich nicht nur für den Körper, sondern es warten auch finanzielle Belohnungen

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Fitnessstudios lohnen sich nicht nur für den Körper, sondern es warten auch finanzielle Belohnungen

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Nach den Lockdowns fühlen sich viele eingerostet. Fitnessstudios sind oft erste Anlaufstelle. Gefühlt hat das auch viel mit Gesundheit zu tun. Aber wie belohnen Krankenversicherer die Mühen ihrer Mitglieder?

Dortmund

, 28.06.2021, 08:55 Uhr / Lesedauer: 3 min

Auch wenn man es sich anders wünschen würde – aber grundsätzlich gilt: Der Besuch im Fitnessstudio ist Privatsache. Das ist auch bei der Bezahlung so. Mit dem Beleg des Mitgliedsbeitrages kann niemand bei seiner Krankenkasse vorstellig werden, um einfach Geld zurückzubekommen.

Aber auch hier zeigt sich, dass die gesetzlichen Krankenkassen durchaus im Wettbewerb stehen und sich über ein unterschiedliches Leistungsspektrum in unterschiedlichen Gesundheitsbereichen ihren Versicherten und Kunden empfehlen wollen.

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Wo sie die Schwerpunkte setzen, liegt allerdings ganz allein in der Entscheidung der jeweiligen Kasse. Entsprechend verbieten sich allgemeine Hinweise darüber, was wie gefördert wird. Richtig ist aber, dass die Kassen, das Gesundheitsengagement ihrer Versicherten auch beim vermeintlichen Privatvergnügen Fitnessstudio durchaus belohnen. Eine individuelle Nachfrage beim eigenen Versicherer lohnt auf jeden Fall.

Hauseigene Bonusprogramme

Wichtig zu wissen ist, dass die Kassen bei ihrem Belohnungssystem eher auf ihre hauseigenen Bonusprogramme setzen als auf eine schnelle Rückerstattung von Kosten. Viele gesetzliche Krankenversicherer haben seit Anfang 2021 ihre Bonusprogramme überarbeitet. Dabei gibt es jetzt eine klare Zweiteilung zwischen Maßnahmen zur Vorsorge und solchen zur Prävention.

Als Vorsorgemaßnahmen gelten beispielsweise Krebs­früh­erkennung, Gesund­heits-Check-Up oder Schutz­impfungen. Allesamt Maßnahmen, die jede für sich schon mit einem Bonus von den Kassen belohnt werden. Hingegen werden Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sportkurse dem Bereich der Prävention zugeordnet. Hier ist die Regel meist die, dass erst mehrere Maßnahmen aus dem Bereich der Prävention aus Sicht der Kassen einen Bonus möglich machen.

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Zudem muss oft auch die Sinnhaftigkeit einer Aktivität belegt werden, bevor sie beim Kassenbonus berücksichtigt werden kann. So gilt beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse die Regel: „Kurse im Fitnessstudio können wir nur dann bezuschussen, wenn zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine separate Kursgebühr gezahlt werden muss. Zusätzlich muss der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert und gültig sein. Ist der Kurs bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten, können wir uns leider nicht an den Kosten beteiligen.“

Finanziell unterstützt

Einzelne Gesundheitskurse können finanziell unterstützt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie von qualifizierten Fachkräften wie Sportlehrern oder lizenzierten Übungsleitern angeboten werden. Eine Nachfrage wert ist auch stets, ob die eigene Krankenkasse Kooperationsverträge mit Fitnessstudios vor Ort abgeschlossen hat. Versicherte erhalten dann Rabatte auf die monatlichen Mitgliedsgebühren.

Interessant zu wissen ist zudem, dass Versicherte im Bonussystem ihrer Kasse manchmal besonders profitieren, wenn sie ihren Bonus zweckgebunden einsetzen. So kann die Prämie, wenn sie etwa zur Anschaffung eines Fitnesstrackers verwendet wird, auch schonmal verdoppelt werden.

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Wichtig für jeden Versicherten, der die Unterstützung seiner Kasse in Anspruch nehmen will ist, dass er zunächst einmal überhaupt am Bonusprogramm seines Versicherers teilnehmen muss. Die Anmeldung funktioniert meist aber schon ganz simpel über die App der jeweiligen Kasse.

Wer genau erfahren will, was an Förderung möglich ist, sollte bei seiner Kasse nachfragen. Wer gerne vergleichen möchte, was anderer Versicherer bieten, kann das unter anderem bei der Stiftung Warentest tun.

Die Stiftung hat erst im April 2021 zahlreiche Kassen verglichen. Im Folgenden sind beispielhaft einige Belohnungsregeln aufgeführt:

TK: Die Techniker Krankenkasse unterscheidet bei der Kostenerstattung zwischen kasseneigenen und Gesundheitskursen anderer Anbieter. Wer regelmäßig im Verein Sport treibt oder im Studio trainiert, bekommt 500 Punkte auf dem Bonuskonto gutgeschrieben.

AOK Nordwest: Die Unterscheidung zwischen kasseneigenen und Gesundheitskursen anderer Anbieter kennt man auch bei der AOK Nordwest. Für Sport im Verein oder Fitnessstudio werden hier 200 Bonuspunkte fällig.

Big Direkt Gesund: Die Big Direkt Gesund erstattet Kosten von Gesundheitskursen anderer Anbieter bis zu 240 Euro im Jahr. Sport im Verein oder im Studio wird nicht gefördert.

IKK Classic: Für Kurse anderer Anbieter steht ein Budget von 180 pro Jahr zur Verfügung. Sport im Verein oder im Studio wird mit 25 Euro pro Jahr gefördert.

Barmer: Die Barmer erstattet die Kosten von zwei Kursen mit je 100 Euro pro Kurs. Für Sportverein oder Fitnessstudio werden 200 Punkte gutgeschrieben.

DAK-Gesundheit: Die DAK erstattet die Kosten von zwei Gesundheitskursen mit bis zu 75 Euro pro Kurs. Für Sportverein oder Fitnessstudio gibt es einen Geldbonus von 50 Euro.

Knappschaft: Die Kosten für zwei kasseneigene Gesundheitskurse pro Jahr erstattet die Knappschaft zu 100 Prozent. Für andere Anbieter stehen insgesamt 160 Euro zur Verfügung. Für Sportverein oder Fitnessstudio gibt es einen Geldbonus von 70 Euro.

Viactiv KK: Die Viactiv macht keinen Unterschied zwischen kasseneigenen und kassenfremden Gesundheitskursen. Pro Jahr stehen dafür 550 Euro zur Verfügung. Zudem arbeitet die Viactiv mit zahlreichen Fitnessstudios als Partner zusammen.

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