
Bruno Ruch, Geschäftsführer der Sportfreunde Stuckenbusch, liegt die Entscheidung des Verbandssportgerichts nun vor. © Olaf Krimpmann
Streit um Spielwertung in Stuckenbusch: Verbandssportgericht fällt Entscheidung
Fußball - Bezirksliga 14
Das juristische Tauziehen um die Wertung der Bezirksliga-Begegnung zwischen den Sportfreunden Stuckenbusch und dem SV Zweckel ist beendet. Das Verbandssportgericht hat entschieden.
Dieser Fall war auch für Experten ein Novum, die Sportgerichtsbarkeit wurde in mehreren Instanzen tätig. Die Bezirksliga-Meisterschaftsbegegnung zwischen den Sportfreunden Stuckenbusch und dem SV Zweckel (2:0) wurde zum Schauplatz für Juristen. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen. Und zwar endgültig.
Als Bruno Ruch, Geschäftsführer der Sportfreunde Stuckenbusch, jetzt in seinem Postfach die Entscheidung des Verbandssportgerichts schwarz auf weiß präsentiert bekam, konnte er zufrieden sein. Die wochenlange Hängepartie um die Wertung der Begegnung gegen den SV Zweckel am 3. April ist vorbei. Das Ergebnis: Die Punkte bleiben in Stuckenbusch. Und eine Revision ist nicht mehr zulässig.
Gute Nachricht für SG Suderwich und Genclikspor
Somit ist zwei Spieltage vor Saisonende auch eine entscheidende Frage im Abstiegskampf beantwortet. Der SV Zweckel bleibt mit 26 Punkten Tabellen-Vierzehnter und hat einen Zähler Rückstand auf die SG Suderwich (27), die ebenfalls einen Abstiegsplatz belegt. Nicht mehr das rettende Ufer erreichen können die SpVgg. Erle (17 Punkte) und Schlusslicht Westfalia Gelsenkirchen (14). Bangen müssen allerdings auch noch Genclikspor Recklinghausen (27) und der VfB Kirchhellen (28).
Zum Hintergrund des Verfahrens vor dem Verbandssportgericht: In der Partie am 3. April setzen die Stuckenbusch den kurz zuvor verpflichteten Stürmer Justin Walendy ein. Dieser hatte in der A-Jugend des TSV Marl-Hüls gespielt, die im März abgemeldet wurde. Dort hätte er als Altjahrgang auch nach dem Aus der U19 problemlos spielen können. Aber in einem neuen Verein? Die Sache wurde kompliziert.
Grünes Licht von drei Stellen
Der SV Zweckel zog vor das Bezirkssportgericht und scheiterte dort in erster Instanz. Bruno Ruch, ein „alter Hase“ im Geschäft - unter anderem leitete er bis 2019 in Recklinghausen das Kreissportgericht - nahm den Gladbeckern den Einspruch nicht übel und meinte: „Wenn ein Verein meint, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, dann ist es sein gutes Recht, das klären zu lassen.“
Der Fußballkreis Recklinghausen wie auch der Westfälische Fußballverband in Kaiserau und die Passstelle des Westdeutschen Fußballverbandes (Duisburg) hatten den Stuckenbuschern grünes Licht für den Einsatz von Walendy gegeben. Begründung: Ab dem 1. April eines Jahres dürften Spieler im zweiten A-Jugend-Jahr grundsätzlich bei den Senioren eingesetzt werden.

Der Einsatz von Justin Walendy gegen den SV Zweckel war rechtens. © Verein
Die Zweckeler folgten dieser Argumentation allerdings nicht und zogen vor das Verbandssportgericht, das nun die Entscheidung fällte. Der Zeitpunkt, an dem der Neuzugang eingesetzt wurde, sei entscheidend, sagt Bruno Ruch. „Wäre das vor dem 1. April passiert, dann hätten wir allerdings wohl vor Gericht verloren.“
Fußball-Fan, “auf Kohle” geboren, mit Herz für Bergbau-Geschichte und kleine Sportvereine, in denen vielfach Großes entsteht. Wenn nicht auf dem Platz zu finden, dann mit dem E-Bike zwischen Münsterland und Sauerland.