Wechsel zwischen erster und zweiter Mannschaft Was Vereine nach dem 30. April beachten müssen

Wechsel zwischen erster und zweiter Mannschaft: Was Vereine nach dem 30. April beachten müssen
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In den meisten Amateurspielklassen steht an diesem Wochenende (27./28. April) der fünftletzte Spieltag der Saison 2023/24 auf dem Programm. Im Mai fallen also die Entscheidungen. Und wer da mit seiner zweiten oder dritten Mannschaft noch Aktien hat im Auf- oder Abstiegskampf, der denkt auch darüber nach, das unterklassige Team eventuell mit Spielern aus der ersten Mannschaft zu verstärken. Doch dabei sollten alle ganz genau prüfen, wer dafür überhaupt infrage kommt, wer also aus einer oberen für die untere Mannschaft im Mai spielberechtigt ist. Hier spielt das Datum 30. April eine entscheidende Rolle.

Spvgg.-Trainer Thomas Synowczik diskutiert mit einem Schiedsrichter
Mit welcher Mannschaft Thomas Synowczik (l.) und die Spvgg. Erkenschwick II am 5. Mai bei GW Erkenschwick antreten kann, entscheidet sich schon eine Woche zuvor im Derby gegen Schlusslicht SG Titania/RW Erkenschwick II. © Olaf Nehls

Erhard Korinth informiert Vereine per Mail

Darüber hat auch Erhard Korinth, Vorsitzender des Fußballausschusses im Fußballkreis Recklinghausen, seine Vereine im Kreis 27 im FLVW jetzt in einer Mail noch einmal informiert und auch auf eine seit dieser Saison gültige Änderung in der Spielordnung hingewiesen.

„Spieler eines Vereins dürfen im Mai nur noch in unteren Mannschaften eingesetzt werden, wenn diese zum 30. April der unteren Mannschaft angehörten“, heißt es in der Nachricht Korinths. Dazu weist er auch noch auf eine Änderung hin, die seit dieser Saison zu beachten ist: Anders als in den Jahren zuvor, muss seit dieser Spielzeit auch im Mai die sogenannte „Schutzfrist“ von fünf Tagen eingehalten werden. Aber was heißt das genau für die Vereine?

Nehmen wir als konkretes Beispiel einmal die Spvgg. Erkenschwick, die mit der ersten Mannschaft in der Oberliga Westfalen noch theoretische Chancen auf einen Aufstieg hat und die mit ihrer zweiten Mannschaft in der Kreisliga B3 sogar ganz konkret um den Aufstieg mitspielt.

Da kommt es am viertletzten Spieltag, also am 5. Mai, zum wohl entscheidenden Duell bei Grün-Weiß Erkenschwick, das aktuell zwei Punkte Vorsprung auf die Spvgg.-Reserve hat und zusammen mit FC 26 Erkenschwick die beiden Aufstiegsplätze belegt. Können die Schwarz-Roten in dem Gipfeltreffen am Nußbaumweg wieder auf Spieler aus dem Oberliga-Kader zurückgreifen?

Grundsätzlich ist das natürlich möglich. An jedem Spieltag dürfen bis zu vier Spieler, von denen nicht mehr als zwei älter als 23 Jahre sind, aus einer oberen in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Damit ein Spieler aus einer oberen Mannschaft auch im Mai noch für eine untere Mannschaft spielberechtigt ist, muss dieser aber sein letztes Spiel bis zum 30. April in der unteren Mannschaft bestritten haben. Ausgenommen von dieser Regel sind Fußballer einer oberen Mannschaft, die zum Beispiel wegen einer Verletzung sechs Wochen gar nicht spielen konnten.

Für die Spvgg. Erkenschwick heißt das: Am kommenden Sonntag (28. April), müssen Spieler aus der ersten Mannschaft im Kreisliga-B-Spiel gegen die SG Titania/RW Erkenschwick II (Anstoß 12.45 Uhr) eingesetzt werden und dürfen danach im Spiel der ersten Mannschaft gegen TuS Ennepetal nicht spielen, wenn sie auch nach dem 1. Mai, also auch im Spiel gegen Grün-Weiß, noch in der „Zweiten“ aushelfen sollen. Bei den Grün-Weißen wird man also am Sonntag ganz genau hinschauen, wer da für die Spvgg. II aufläuft.

Fünftägige Schutzfrist gilt auch nach dem 1. Mai

Louis Pogrzeba (vorne) stand in dieser Saison in vier Spielen insgesamt 325 Minuten für die zweite Mannschaft der Spvgg. Erkenschwick auf dem Platz und erzielte dabei fünf Treffer.
Louis Pogrzeba (vorne) stand in dieser Saison in vier Spielen insgesamt 325 Minuten für die zweite Mannschaft der Spvgg. Erkenschwick auf dem Platz und erzielte dabei fünf Treffer. © Olaf Nehls

„Entscheidend ist immer, in welcher Mannschaft des Vereins der Spieler sein letztes Spiel vor dem 1. Mai gemacht hat. Er gilt dann für den Rest der Saison als Spieler dieser Mannschaft“, sagt auch Staffelleiter Hansi Pförtner dazu. Spieler einer unteren Mannschaft können im Mai aber jederzeit weiterhin in einer oberen Mannschaft eingesetzt werden, müssen nach einem Einsatz in der höheren Mannschaft danach aber eine Schutzfrist von fünf Tagen einhalten, bevor sie wieder in einem unteren Team spielen dürfen.

Bei der Spvgg. Erkenschwick wäre derzeit nur der junge Lennard Isensee für die zweite Mannschaft spielberechtigt. Er hatte am vergangenen Sonntag (21. April) als einziger Oberligafußballer im Kreisliga-B-Spiel bei DJK SF Datteln ausgeholfen.

Dafür, dass es für die „Zweite“ in dem schweren Auswärtsspiel am Dattelner Südringweg, das die Spvgg. II nach zwei Platzverweisen für die Gastgeber nach 0:1-Rückstand noch mit 3:1 gewinnen konnte, nicht noch mehr Unterstützung „von oben“ gab, hatte Cheftrainer Magnus Niemöller zwei Tage zuvor im Auswärtsspiel der „Ersten“ beim SV Schermbeck gesorgt.

Obwohl seine Mannschaft zu dem Zeitpunkt bereits uneinholbar mit 4:0 in Führung lag, hatte Niemöller nämlich kurz vor Schluss mit Daniel Schürmann, Louis Pogrzeba und Andreas Ovelhey noch flugs drei potenzielle Verstärkungen fürs Team II eingewechselt. Das Trio, das in der Saison ebenfalls bereits in der Kreisliga B zum Einsatz kam, war unter Beachtung der fünftägigen Schutzfrist damit am folgenden Sonntag in Datteln nicht mehr für die „Zweite“ spielberechtigt.