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Wacker Obercastrop: Vorsitzender gesteht Fehler bei Spielberechtigung ein - warnt andere Klubs
Fußball
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mit dieser Weisheit reagiert Martin Janicki auf einen Fehler, der seinem SV Wacker Obercastrop bei zwei Testspielen unterlaufen ist - und will andere Klubs davor bewahren.
Martin Janicki, der 1. Vorsitzende des Westfalenligisten SV Wacker Obercastrop, ist ein Mann, der Fehler eingesteht - aber die Wahrheit ins richtige Licht gerückt sehen möchte. So auch in dem Fall der 200-Euro-Strafe, die seinem Verein vom Fußballkreis Herne/Castrop-Rauxel auferlegt wurde - weil ein Akteur ohne Spielberechtigung in Testspielen auflief.
Vermerk „Pass in Duisburg“ greift nicht mehr immer
Wackers Sportlicher Leiter Steffen Golob erklärte, dass die Strafe zu Unrecht erhoben wurde - und der Betrag zurücküberwiesen wurde. Damit lag er allerdings daneben, stellte Martin Janicki daneben: Der Fauxpas lag beim Verein, zumindest zum Teil.
Der Wacker-Vorsitzende sagte: „Früher war das so, wenn der Spielerpass bei der DFB-Passstelle in Duisburg im Briefkasten war, wurde das von den Vereinen im Spielbericht eingetragen - und der Neuzugang konnte spielen. Mittlerweile ist es nicht mehr so einfach.“ Denn dem Personal in der Passstelle wird erst eine 14-tägige Bearbeitungszeit eingeräumt. Erst danach - oder wenn der neue Spielerpass in der Zwischenzeit beim Verein angelangt ist - kann der Spieler eingesetzt werden.
„Das wussten wir nicht, aber das schützt eben nicht vor einer Strafe“, so der Vereins-Chef. Dieser erklärte, dass sein Klub das Pech hatte, dass der DSC Wanne, von dem Justin Mieszczak zum SV Wacker wechselte, die Abmeldung des Spielers gegenüber der Passzentrale nicht zügig bestätigte.

Wacker-Neuzugang Justin Mieszczak war tatsächlich zu Beginn der Vorbereitung noch nicht spielberechtigt. © Jens Lukas
SV Wacker hat eine Geld-Zurück-Garantie
Mieszczak kam also in zwei Testspielen - gegen besseren Wissen - zum Einsatz. Janicki sagte weiter: „Das ist vielleicht auch ein guter Hinweis für andere Vereine, dass die den Fehler nicht machen.“ Der Pass-Antrag für Mieszczak wurde am 29. Juni gestellt und in der früheren Regel wäre der Spieler - ohne diese 14-tägige Wartezeit - für Testspiele frei gewesen.
Die 200 Euro-Strafe ist also nach dem neueren Regelwerk gerecht gewesen. Janicki legte noch bei dem für Testspiele im Kreis Herne Verantwortlichen, Hans Murawa, Einspruch ein. Vergeblich. Der Funktionär hätte ihn richtigerweise auf die Berechtigung des Ordnungsgeldes hingewiesen. Murawa hatte also alles richtig gemacht, wie auch Janicki resümierte: „Der Formfehler ist natürlich ganz alleine unsere Schuld, aber wie ich gehört habe, auch anderen Vereinen schon unterlaufen.“
Es sind 200 Euro, die der Verein dann aber doch nicht stemmen muss. Der Wacker-Vorsitzende erzählte weiter, dass die Haftpflichtversicherung des Klubs die Summe recht schnell erstattet hätte. Die Summe ist also wieder auf dem Wacker-Konto - allerdings auf anderem Wege als es Steffen Golob vollmundig erklärte. Janicki nimmt diesen aber in Schutz und erklärt: „An dem Tag, an dem Steffen vom Reporter befragt wurde, war das ehrlich gesagt sein und mein Kenntnisstand.“
Die Wackeraner jedenfalls sind glücklich, solch eine Versicherung zur Schadensregulierung abgeschlossen zu haben.
Geboren und wohnhaft in Castrop-Rauxel, bin ich über den Billardsport (Karambolage) als freier Mitarbeiter in der Castrop-Rauxeler Lokalredaktion angefangen. Da ich neben dem französischen Billard noch Fußball, Handball, Tischtennis und Tennis in Vereinen aktiv ausführte bot es sich förmlich an, darüber ebenfalls zu berichten.
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
