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Victoria Habinghorst muss wegen Kreisliga-A-Aufstieg hohes Strafgeld nach Spielabbruch bezahlen
Fußball
Ein kostspieliges Nachspiel hat für die Fußballer von Victoria Habinghorst ein Testspiel in Recklinghausen. Und: Ihr Kreisliga-A-Aufstieg macht es sogar noch schlimmer.
Die Fußballer des Kreisliga-A-Aufsteigers Victoria Habinghorst waren am Donnerstag (30. Juli) Testspiel-Gast des SSC Recklinghausen aus der Kreisliga B. Die Partie auf dem Kunstrasenplatz der Sportanlage Lange Wanne wurde allerdings nach 43 Minuten beim Stand von 0:0 durch Schiedsrichter Michael Blania (Recklinghausen) abgepfiffen.
Abbruch nach Wortgefecht
Victoria-Trainer Danny Jordan berichtete damals: „Nach einem schweren Zusammenprall blieb unser Spieler Justin Burkhardt lange verletzt am Boden liegen. Sein Vater wollte zu ihm. Dabei machten allerdings Platzordner ihm einen Strich durch die Rechnung und hielten ihn aktiv davon ab.“ Nach einem kurzen Wortgefecht zwischen Ordner und Vater brach der Schiedsrichter die Partie ab.
Jetzt sprach das Sportgericht des Fußballkreises Herne/Castrop-Rauxel ein Urteil zum Spielabbruch. Einzelrichter Heinz Rychlik (Sodingen) verhandelte den Fall in einem schriftlichen Verfahren. Sein Richterspruch: Wegen Verursachung eines Spielabbruchs durch einen Zuschauer, der eindeutig dem Verein Victoria Habinghorst zugeordnet wurde, erhält der Verein eine Geldstrafe von 300 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 15 Euro hat Victoria Habinghorst zu tragen.
Kein Zutritt ohne das Okay des Schiedsrichters
Heinz Rychlik: „Der Zuschauer, der sich als Spielervater und später auch als Sportlicher Leiter zu erkennen gab, hat grob unsportlich gehandelt. Zumal er nicht auf die Anweisungen der Ordner eingegangen ist. Jemand, der offenbar schon länger in einer Funktion im Verein ist, sollte es eigentlich wissen: Es können nur Personen auf den Platz kommen, denen der Schiedsrichter den Zutritt sichtbar oder hörbar gewährt.“
Die 315 Euro, die sein Verein nunmehr berappen muss, sind für den Victoria-Vorsitzenden Dirk Konisch ein tiefer Griff in die Clubkasse. Die Mannschaft müsse sich nicht an den Kosten beteiligen, betont Konisch: „Das Team hat nichts damit zu tun. Wir regeln die Angelegenheit vereinsintern.“
Letztlich ist den Habinghorstern sogar ihr im Juli viel bejubelter Kreisliga-A-Aufstieg zum Verhängnis geworden. Denn als Vertreter der Kreisliga B hätten die Castrop-Rauxeler nur 200 Euro Strafe zahlen müssen. Heinz Rychlik erklärt: „Wir haben in unserem Fußballkreis im Jahr 2011 einen Tarif für die Fälle von Spielabbrüchen festgelegt. Mannschaften aus der Kreisliga B und C zahlen 200 Euro, Teams aus der Kreisliga A 300 Euro.“ Das sei angemessen, erklärt der Funktionär aus Herne: „Auf Verbandstagen sind wir stets im Austausch mit den anderen Fußballkreisen und treffen dort auf Zustimmung für unsere Methode.“
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
