Zum Geschehen abseits des Spiels zwischen dem FC Frohlinde (weiße Trikots) und Westfalia Langenbochum (blaue Hemden) hat das Verbandssportgericht nach einem Sonderbericht des Schiedsrichtergespanns ein Urteil gegen Frohlinde gefällt.

Zum Geschehen abseits des Spiels zwischen dem FC Frohlinde (weiße Trikots) und Westfalia Langenbochum (blaue Hemden) hat das Verbandssportgericht nach einem Sonderbericht des Schiedsrichtergespanns ein Urteil gegen Frohlinde gefällt. © Engel / Pixabay

Strafe nach vermeintlicher Spielmanipulation: Kein Amateurklub zahlt 1250 Euro aus Portokasse

rnMeinung

Zugegeben: Unser Autor war am Spieltag nicht vor Ort. Dennoch hat er eine Meinung zur Anschuldigung „Spielmanipulation“, die das Verbandssportgericht dem FC Frohlinde meint nachgewiesen zu haben. Ein Kommentar, der mehr als eine Seite beleuchtet.

Castrop-Rauxel

, 20.06.2022, 10:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Üble Schwalben, miese Fouls, abscheuliche Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, die zu Spielabbrüchen führen können – im Amateurfußball ist man allerhand gewohnt. Aber zehn Minuten vor dem Abpfiff vor voller Tribüne und in Hörweite des Linienrichters den Gegner „bitten“, ein paar Gänge herunterzuschalten, und dabei offenbar auch noch Geld bieten? Alle Achtung, darauf muss man erst einmal kommen.

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Jetzt mit dem Finger auf den beschuldigten FC Frohlinde zu zeigen, wäre aber wohl verfehlt. Gerüchte über das eine oder andere „unsittliche Angebot“ vor dem Saisonfinale haben in der Fußballszene die Runde gemacht. Auch in der Landesliga. Was immer zutrifft oder frei erfunden ist, lässt sich kaum überprüfen. Mit seinem Urteil setzt das Verbandssportgericht jedenfalls ein Signal.

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Auch wenn es zu keiner Manipulation gekommen ist, schon der Versuch ist strafbar, und sei er auch noch so plump. 1250 Euro Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten – das zahlt kaum ein Amateurverein aus der Portokasse.

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