Vereine dürfen mit ihren Nachwuchssportlern nicht in Parks trainieren. © picture alliance/dpa

Sport und Corona

Klubs dürfen nun doch keinen Sport im öffentlichen Raum machen

Die Amateur-Klubs haben angesichts der Lockerungen von Anfang März aufgeatmet. Jetzt rudert der Landessportbund Nordrhein-Westfalen zurück. Die Vereine haben weniger Freiheiten.

Castrop-Rauxel

, 19.03.2021 / Lesedauer: 2 min

Schon wieder werden die Planungen von Sport-Klubs über den Haufen geworfen. Der Landessportbund NRW (LSB) nimmt seine Auslegung der den Sport betreffenden Punkte der neu aufgelegten Coronaschutzverordnung in Teilen zurück. Das wirft Vereine erneut zurück und schränkt sie wieder ein.

Kein Training im Park

Sport in Gruppen ist nach der Corona-Schutzverordnung auf Sportanlagen erlaubt, aber nicht im öffentlichen Raum wie Parks, teilt der LSB mit. Die ersten glücklichen Kindergesichter, die gab’s in Anfang der zweiten März-Woche Die ersten Nachwuchsfußball-Team waren zum Trainings-Re-Start angetreten.

In der dritten März-Woche sollten auch Kinder bis 14 Jahre aus anderen Sportarten in Gruppen unter freiem Himmel trainieren können. Aber so einfach wird das nicht, stellte sich Anfang der Woche in einer LSB-Mitteilung heraus.

Denn anders, als zunächst vom Landessportbund mitgeteilt, sieht die Corona-Schutzverordnung nicht die Möglichkeit von Sportangeboten „im öffentlichen Raum“ vor, sondern ausschließlich auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Das bedeutet: Sollten etwa die jüngeren Nachwuchs-Handballer der HSG Rauxel-Schwerin oder des TuS Ickern vorgenommen haben, auf der Wiese oder im Park zu trainieren, wird nichts daraus.

Seine Formulierung, Sportangebote seien auch im öffentlichen Raum möglich, „entspricht jedoch aktuell nicht der gültigen Verordnung“, heißt es in der jüngsten Mitteilung, in der der Landessportbund zurückruderte. Die Vereine müssten sich jetzt an die Stadtverwaltung wegen möglicher Zeiten auf Sportanlagen wenden.

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