
© Hermann Klingsieck
Kaum zu glauben: Zuschauerregeln sind eine Zeitreise zurück in das Jahr 2020
Meinung
Der Landessportbund hat Regeln zum Thema Zuschauer auf Sportplätzen und in Hallen herausgegeben. Unser Autor meint, dass dadurch kein Lerneffekt im Vergleich zur Pandemie-Situation vor zwölf Monaten zu erkennen ist.
Absolut weltfremd sind die Anforderungen, denen die Sportvereine ausgesetzt sind, wenn sie ohne „Volkszählung“ Zuschauer auf den Sportplatz oder in die Halle lassen möchten.
Im Regelwerk der Coronaschutzbestimmung, das der Landessportbund als Anleitung niedergeschrieben hat, steht, dass ab dem 101. Zuschauer mit Aufwand ein Sitzplatzverzeichnis geführt werden muss. Und es soll überprüft werden, ob die Sportfans vollständig geimpft, genesen oder frisch negativ getestet sind.
Wenn die LSB-Funktionäre zum Beispiel einmal beim SV Wacker Obercastrop vorbeischauen würden, würden sie sehen, dass Amateurfußball-Stadien oftmals keine Sitztribünen haben. Die wenigen Fans, die nicht (getreu dem Motto „Sitzen ist für den Arsch“) an der Barriere stehen, bringen ihre Stühle selbst mit.
Es gibt also im Vergleich zum Sommer 2020 keinen Fortschritt. Schon damals mussten die Vereine ihre Pforten schließen, sobald der 100. Zuschauer die Anlage betreten hatte. Wie bitter ist das denn?
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
