Derzeit dürfen die Golfer des GC Castrop-Rauxel nicht auf ihrer Anlage spielen. Auch nicht in Zweier-Flights. Deshalb sind sie vor das Oberverwaltungsgericht Münster gezogen. © Volker Engel (Archiv)

Golf

Golfer des GC Castrop-Rauxel bekommen kein Geschenk zum 4. Advent

Der Golfclub Castrop-Rauxel ist gegen die Schließung seiner Anlage durch den Corona-Lockdown vor Gericht gezogen. Zu dem Kontrolleilantrag gibt es eine erste Nachricht aus Münster.

Frohlinde

, 18.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Der in Frohlinde beheimatete Golfclub Castrop-Rauxel geht derzeit gegen die Schließung auf die Barrikaden. Die NRW-Landesregierung hatte am 3. Advent wegen des Lockdowns allen Golfvereinen den Betrieb untersagt. Die heimischen Golfer haben einen Normen­kontroll-Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) gestellt. Von dort kam jetzt ein erstes Zeichen.

GC-Pressesprecher Sebastian Sendlak erklärte: „Solche Aktionen dauern laut unserem Geschäftsführer etwa zwei Wochen, wobei die Weihnachtsfeiertage nicht förderlich sind für eine schnelle Entscheidung.“ OVG-Pressesprecherin Dr. Gudrun Dahme nimmt den Golfern diese Sorge. Auf Anfrage unserer Redaktion sagte sie am Freitag (18.12.): „Alle Anträge auf Außervollzugsetzung werden recht schnell im schriftlichen Verfahren verhandelt.“

Urteil hat Auswirkung auf ganz Nordrhein-Westfalen

Gudrun Dahme sagte aber auch: „Vor dem Wochenende wird in der Sache gewiss nichts geschehen.“ Das heißt: Zumindest am 4. Advent-Wochenende darf auf der Anlage in Frohlinde kein Golf gespielt werden.

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Beim Oberverwaltungsgericht seien mittlerweile drei Normen­kontrolleilanträge zum Thema Golf eingegangen, so die Gerichtssprecherin. Neben dem GC Castrop-Rauxel hatten sich ein Golfer aus Köln sowie der GC Velbert gemeldet. Sebastian Sendlak wusste von einem vierten Antragssteller zu berichten: „Am Donnerstag hat auch der GC Gut Berge in Gevelsberg diesen Antrag an das OVG geschickt.“

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OVG-Pressesprecherin Dahme sagt: „Bei Normenkontrolleilanträgen reicht bereits ein Antragsteller für ein generelles Urteil. Denn bei diesen verhält es sich anders als bei den anderen Verfahren. Wenn hier in diesem Fall die Coronaschutzverordnung ausgesetzt wird, gilt das für alle Vereine in Nordrhein-Westfalen – und nicht nur für den direkt am Verfahren beteiligten.“

Hier wird über den Antrag des GC Castrop-Rauxel entschieden: am Oberverwaltungsgericht Münster. © OVG Münster

Wahrscheinlich werde sich der dreiköpfige Senat noch vor Weihnachten mit der Sachlage auseinandersetzen, so Gudrun Dahme: „Wenn von allen drei die Unterschriften unter dem Urteil stehen, ist es rechtskräftig.“ Den Senat anführen wird wohl Jörg Sander, der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht.

In Castrop-Rauxel wird das ganze Jahr durchgespielt

GC-Sprecher Sebastian Sendlak meint: „Innerhalb der Golf-Szene ist das Echo auf unseren Vorstoß durchweg positiv. Die weiteren Bürger nehmen es allerdings eher negativ wahr, obwohl dieser Vorstoß auch anderen Sportbetrieben den Weg zur Öffnung ebnen könnte.“

Aber ist denn der Golf-Sport in den Wintermonaten überhaupt möglich? Dazu sagt Sendlak: „Wir versuchen bei entsprechender Witterung immer die Anlage zu öffnen. Bei Bodenfrost wird erst ab 11 Uhr oder auch mal gar nicht geöffnet.“ Bei trockenem Wetter und Sonnenschein sei auch im Dezember die Anlage wohl annähernd voll.

Sendlak: „Bei der Regelungen mit Zweier-Flights im Acht-Minuten-Rhythmus rechnen wir mit 80 Prozent Zuspruch und Auslastung. Durch die früh einsetzende Dunkelheit sind Starts zwischen 9 und 14 Uhr problemlos möglich.“ Und der Wetterbericht sage derzeit auch keinen Frost voraus.

Wie sieht es bei einem Wintereinbruch aus? Sebastian Sendlak erklärt: „Ich selbst habe schon bei komplett gefrorenem Boden gespielt. Das ist vergleichbar mit Golf bei extremer Dürre. Bei Schnee findet man allerdings selbst bunte Bälle nicht mehr wieder.“ Der GC Castrop-Rauxel sei nach seiner Erfahrung einer der wenigen Vereinen, der in der Lage sei, auch im Winter das Golfangebot weitestgehend aufrecht zu halten.

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