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Der Golfclub Castrop-Rauxel zieht gegen das Land NRW vor Gericht
Golf
Der Golfclub Castrop-Rauxel ist von einer negativen Nachricht zwei Tage nach dem 3. Advent aus der Weihnachtsstimmung gerissen worden. Bei den Golfern hat diese die Kampfbereitschaft geweckt.
Nach einer kurzfristigen Mitteilung der Landesregierung Nordrhein Westfalen muss sich der Golfclub Castrop-Rauxel der neuen Maßgaben beugen und den Betrieb auf seiner vereinseigenen Anlage an der Dortmunder Straße ein zweites Mal im Jahr 2020 einstellen.
Landesregierung: Golfen ist nicht in der „freien Natur“
In der Anweisung des Landes heißt es: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen und -vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der komplett ,freien Natur´.“
Der GC-Pressesprecher Sebastian Sendlak berichtet: „Der Vorstand des Golfclubs hat sich dazu entschieden, diese Regelung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anzufechten und hat ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingereicht.“
Wolfgang Dressler: Wir sorgen jederzeit für Stoßlüften...
Wolfgang Dressler, Vizepräsident und Geschäftsführer des Golfclubs Castrop-Rauxel, erklärt: „Wir hoffen, das Gericht überzeugen zu können, dass auf unserer Golfplatzfläche von 130 Hektar bei einer maximal gleichzeitigen Nutzung von 120 Golfern - das sind etwa 1,1 Golfer pro Hektar bei jederzeitiger Stoßlüftung - eine Ansteckungsgefahr für Menschen im öffentlichen Raum in Nordrhein-Westfalen wahrscheinlich nirgendwo geringer ist als hier.“
Der GC-Vorstand beschloss einstimmig, sich gegen diese Anordnung zu wehren, da man in dieser Regelung den Individualsport verbiete. Die GC-Mitglieder würden dadurch in ihrer Freizeitgestaltung auf möglicherweise überfüllte Spazierwege abgedrängt. Pressesprecher Sendlak: „Die Vereins-Verantwortlichen hoffen nun auf eine schnellstmögliche Entscheidung, die auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Monate basiert.“
Ein Journalist macht sich aus Prinzip keine Sache zu eigen, nicht einmal eine gute (dieses Prinzip ist auch das Motto des Hanns-Joachim-Friedrichs-Preises).
