Wegen des Lockdown werden derzeit beim GC Castrop-Rauxel keine Golfbälle aus dem Bunker geschlagen. © Maren Carle

Golf

Das sagt der Golfclub Castrop-Rauxel zum Gerichtsurteil aus Münster

Ein erstes Urteil zum Golfsport während des aktuellen Lockdown ist ein Rückschlag für den GC Castrop-Rauxel. Der Verein will dennoch seine Eingabe in Münster nicht zurückziehen.

Castrop-Rauxel, Frohlinde

, 28.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) lehnte kurz vor Weihnachten den Eilantrag eines Düsseldorfer Golfspielers ab, trotz des Lockdown die Golfplätze geöffnet zu lassen. Wolfgang Dressler, Vizepräsident und Geschäftsführer des GC Castrop-Rauxel, geht davon aus, dass sein eigener Eilantrag beim OVG ebenso beschieden wird: „Das OVG trifft eine solche Entscheidung natürlich nicht ohne die Argumentation der anderen Verfahren zu berücksichtigen.“

Für Dressler, der selbst Jurist ist, ist die Entscheidung widersinnig. Er will den Antrag seines Clubs aufrechterhalten und hat in einem Schriftsatz zur OVG-Entscheidung Stellung genommen. In dem Urteil heißt es unter anderem, dass „die Öffnung öffentlicher und privater Sportanlagen Anreize sowie Gelegenheit zu Kontakten schaffe“. Dieses gelte grundsätzlich auch in Bezug auf Individualsportarten wie Golf. Es könne Kontakte zu anderen Spielern geben, die die Anlagen zum gleichen Zeitpunkt nutzen und denen man etwa auf dem Parkplatz oder am Eingang begegne.

Unsinnige Kontaktregelungen

Dazu erklärt Wolfgang Dressler: „Wenn man unsere Anlage kennt, wird der Unsinn des Urteils deutlich. Wir müssen jetzt unseren Golfspielern erklären, dass es für sie ungefährlicher ist, sich von unserem Parkplatz aus nach links auf die Spazierwege zu begeben und dort zu joggen, als wenn sie vom Parkplatz aus nach rechts auf den Golfplatz gehen, wo die Population von Besuchern um den Faktor 100.000 pro Quadratmeter niedriger ist.“

Wolfgang Dressler ist Geschäftsführer des Golfclubs Castrop-Rauxel. © Patrick Radtke

Der Rechtsanwalt geht allerdings nicht davon aus, dass das Gericht seine Entscheidung ändern wird. Möglicherweise kann aber in einem Hauptsacheverfahren anders entschieden werden: „In einem einstweiligen Verfügungsverfahren tendiert ein Gericht eher dazu, den Status quo eher aufrechtzuhalten als ihn zu ändern. In diesem Fall heißt das, dass die jetzige Regelung so in Kraft bleibt, weil in erster Linie der Schutz der Bevölkerung gesehen wird.“

Finanzielle Einbußen im fünfstelligen Bereich pro Monat

Zudem verweist das OVG auf die Möglichkeit für private Anlagenbetreiber, staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die etwaige finanzielle Einbußen in gewissem Maß abfederten. Wie sehen die finanziellen Einbußen für den Castrop-Rauxeler Golfclub aus? Wolfgang Dressler erklärt dazu: „Unsere wirtschaftliche Existenz wird jetzt nicht unmittelbar bedroht, aber wir nehmen in jedem Monat Gelder im fünfstelligen Eurobereich ein durch Besucher, die auf unsere Anlage kommen und Golf spielen.“

Für die Gastronomie im Clubhaus des Golfclubs werden die Ausfälle durch die Corona-Hilfen weitgehend abgefedert. „Die Gastronomiebetriebe haben ja im November 75 Prozent vom Umsatz pauschal bekommen. Für den Dezember, Januar und eventuell Februar ist ja eher angedacht, die Betriebe mit dem Ersatz der Fixkosten - wie zum Beispiel Personalkosten - zu entschädigen“, erläutert Dressler.

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Für die Trainer Andrew Shephard und Julian Albers stellt sich die Einstellung des Golfbetriebs an der Dortmunder Straße schon eher problematisch dar. Dazu sagt der Geschäftsführer: „Ein Trainer hat ja keine Fixkosten, denn er vermietet seine persönliche Arbeitszeit und hat jetzt Einnahmeausfälle von 100 Prozent.“

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