
© Sascha Keirat
Trotz vieler aktueller Fragezeichen: Rahmen für Saison 21/22 steht bereits
Fußball
Trotz der aktuellen Ungewissheit haben die Verantwortlichen im FLVW die kommende Fußballsaison 2021/22 abgesteckt. Und sie haben die Vorgaben zur Bildung von Spielgemeinschaften angepasst.
Es steht noch in den Sternen, ob und wann die aktuelle Fußballsaison fortgesetzt wird. Dass es vor dem 1. April keinen Spielbetrieb geben wird, dass hatte der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) vergangene Woche verkündet. Parallel hat der Verbandsfußballausschuss (VFA) auch schon an den Rahmendaten für die kommende Saison gearbeitet. Und: Es wurden neue Regelungen zur Bildung von Spielgemeinschaften beschlossen.
Es sind intensive Tage für die Verantwortlichen im westfälischen Amateurfußball – und dies, obwohl der Ball gar nicht rollt. Trotz großer Ungewissheit müssen natürlich die Weichen gestellt werden für den Fall, dass in der Saison 2021/22 womöglich wieder unter den „normalen“ Bedingungen um Tore und Punkte gespielt werden kann.
Saison soll am 15. August starten
Sollten die Rahmenbedingungen es hergeben, dann starten die Senioren am Sonntag, 15. August, in die Saison. Die Hinserie liefe regulär bis zum 12. Dezember, am 19. Dezember kann es noch Nachholspiele geben. Das Jahr 2022 soll ebenso mit zwei Nachholspielterminen beginnen, sofern benötigt (30. Januar und 6. Februar). Offizieller Rückrundenauftakt für die 15/16er-Staffeln ist der 13. Februar 2022, Staffeln mit 17 oder 18 Teams wie aktuell in der Landesliga 4 nehmen eine Woche früher das Spieljahr 2022 auf. Die Saison endet für alle überkreislichen Amateurmannschaften am 22. Mai.
Die Kreise sind natürlich befugt, den eigenen Rahmenterminplan anzupassen – zum Beispiel zum Einbau von Englischen Wochen, um die Winterpause zu verlängern. Ebenso können der Saison wieder Kreispokalrunden vorgeschaltet werden. Das war vor der laufenden Saison coronabedingt nicht möglich.
Drei Vereine können sich nun zusammenschließen
Verabschiedet wurde eine Verwaltungsanordnung, die besagt, dass im Seniorenbereich Spielgemeinschaften nun aus bis zu drei Vereinen bestehen dürfen. Bisher war dies auf zwei Vereine beschränkt. Es heißt: „In Anwendung von §4 Abs. 5 SpO/WDFV können in begründeten Ausnahmefällen auf der Ebene der Kreisligen (auch kreis- oder verbandsübergreifend) Spielgemeinschaften von grundsätzlich maximal drei Vereinen für den Spielbetrieb von Frauen oder Herren (oder Altherren) zugelassen werden.“
Ebenso neu: Spielgemeinschaften nur mit den beiden untersten Mannschaften beziehungsweise mit Beteiligung der beiden untersten Mannschaften können auf der Ebene der Kreisligen (auch kreis- oder verbandsübergreifend) gebildet werden. Diese Idee war zuletzt bereits vorgetragen worden, um gerade den Bestand an Mannschaften in den unteren Spielklassen zu sichern.
Spielgemeinschaften auf drei Jahre befristet
Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die einzelnen Mannschaften der neu gebildeten SG nehmen die Plätze in den Kreisligen ein, welche die beteiligten Vereine in den nach dem 1. Juli beginnenden Spieljahr belegt hätten. Mannschaften aus einer Spielgemeinschaft sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich zur 6. Spielklassenebene der Herren bzw. bis einschließlich der 4. Spielklassenebene der Frauen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens drei Jahre (Frauen: zwei Jahre) am Spielbetrieb teilgenommen hat.
Nach Auflösung einer SG gilt diese als erster Absteiger aus der Staffel in der sie in dieser Spielzeit eingeteilt war. Die an der SG beteiligten Vereine können in der darauffolgenden Spielzeit nur am Spielbetrieb in der Spielklasse teilnehmen, der sie vor Bildung der SG angehörten. Diese Verwaltungsanordnung tritt am 1. Juli 2021 ab der Spielzeit 2021/22 in Kraft.