Vor dem Kreissportgericht hatte sich die TG Almsick zu verantworten. Weil die zweite Mannschaft der Almsicker in der Kreisliga D binnen drei Tagen erst einen Spielabbruch verursacht hatte und danach nicht angetreten war, hat der Verein nun eine vierstellige Geldstrafe zu zahlen.
Die Partie am 4. Oktober gegen die DJK Stadtlohn IV musste der Schiedsrichter wie berichtet vorzeitig beenden, weil sich die Almsicker wegen der vermeintlich zu harten Gangart der Gäste weigerten, weiterzuspielen. Das Kreissportgericht schrieb das Verschulden für den Abbruch entsprechend den Almsickern zu und wertete die Begegnung nachträglich mit 2:0 Toren und drei Punkten für die DJK.
Zusätzlich belegte das Sportgericht den Verein nach mündlicher Verhandlung mit einer Geldstrafe von 750 Euro. Damit nicht genug: Wegen des „grob unsportlichen Verhaltens“ von Almsicker Funktionären kommt eine Strafe von 250 Euro obendrauf.
Nur zwei Tage nach dem Spielabbruch hätte die Almsicker Reserve auswärts beim FC Turo d‘Izlo Gronau III spielen sollen. Zu dieser Begegnung traten die Gäste allerdings nicht an. So erhielten die Almsicker neben der Spielwertung für Gronau die obligatorische Geldstrafe bei Nicht-Antritt von 100 Euro.
Da das Sportgericht der Mannschaft den Nicht-Antritt aber ebenfalls als grobe Unsportlichkeit auslegte, verhängte es eine zusätzliche Geldstrafe von 300 Euro. Ins Detail wollte der zuständige Einzelrichter auf Nachfrage jedoch nicht gehen, zumal die TG Almsick in Berufung gegen das Urteil gegangen ist. So wird sich die nächsthöhere Instanz, das Bezirkssportgericht, in Kürze mit dem Fall befassen.