Kreisliga-Fußballer für ein Jahr gesperrt Tätlicher Angriff auf Schiedsrichter

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Mit diesem Urteil wollte das Kreissportgericht Ahaus/Coesfeld ein Zeichen setzen: Für insgesamt zwölf Monate hat es einen Spieler von GW Hausdülmen vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Sein Verein muss zudem eine happige Geldstrafe von 750 Euro zahlen.

Stein des Anstoßes waren die Vorkommnisse im Kreisliga D-Spiel Adler Buldern III gegen GW Hausdülmen II vom 3. September. Weil er mit dem gegen ihn verhängten Platzverweis in Folge einer Rangelei nicht einverstanden war, versetzte ein Hausdülmener Spieler dem Unparteiischen einen Stoß. Der brach die Begegnung daraufhin ab.

Seit dem 1. Juli stehen dem Sportgericht härtere Sanktionsmöglichkeiten bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter zur Verfügung. „Auch das Stoßen mit der flachen Hand gegenüber Spielleitern ist ein No-Go und kann nicht als minderschwer angesehen werden und damit eine geringere Strafe implizieren“, befand das Gericht und sperrte den Akteur für zwölf Monate.

Spielwertung gegen GW Hausdülmen

Und damit nicht genug: Das mit Beginn der neuen Saison verschärfte Sportrecht sieht inzwischen für die Verursacher von Spielabbrüchen weitere Sanktionen vor. Dabei stellt das Sportrecht darauf ab, dass die Vereine verantwortlich sind für das Verhalten ihrer Spieler und dafür auch haften. So legte das Kreissportgericht auch die Geldstrafe für GW Hausdülmen mit 750 Euro fest.

Das Sportgericht arbeitete in der Kurzbegründung zum Urteil klar heraus, dass nur das konstruktive und entgegenkommende Verhalten, die positiven Einlassungen zu dem Thema „Gewalt auf Sportplätzen“ und die präventive Einstellung zur „Gewaltproblematik“ des Vereins GW Hausdülmen ein mit 750 Euro noch „niedriges Strafmaß“ ermöglichte.

Dies sei ein klares Signal an alle Mannschaften im Kreis, dass eine Geldstrafe für einen verursachten Spielabbruch bei weiteren Vorfällen sich je nach Lage der Dinge wohl eher im vierstelligen Bereich bewegen wird, zumal die geltende Vorschrift Sanktionen bis 7.500 Euro zu lässt, schrieb der Kreisvorsitzende Willy Westphal in einer Pressemitteilung.

Neben der Sperre und der Geldstrafe nahm das Sportgericht auch eine Spielwertung vor. Adler Buldern erhält mit drei Punkten und 2:0 Toren den Sieg zugesprochen.