Rein sportlich passte am 26. Mai alles für den TuS Wüllen. Mit einem 1:0-Sieg bei der TG Almsick feierte der TuS die Meisterschaft in der Kreisliga B1 und damit die Rückkehr in die A-Liga nach nur einer Saison. Doch abseits des Platzes schlugen einige Wüllener über die Stränge und hätten beinahe für einen Spielabbruch gesorgt.
Welche Konsequenzen das gehabt hätte, führten die Verantwortlichen des Kreissportgerichts Ahaus/Coesfeld (KSG) in der mündlichen Verhandlung am Mittwochabend in Coesfeld den anwesenden Wüllenern in aller Deutlichkeit vor Augen: „Eigentlich ist das Spiel viel knapper ausgegangen als 1:0“, sagte der KSG-Vorsitzende Berni Langener. „Wäre das Spiel abgebrochen worden, hätte es eine Wertung gegeben - und zwar nicht für den TuS Wüllen.“ Will heißen: Der Aufstieg wäre dahin gewesen.
Die Szene, die Auslöser der Verhandlung gewesen war, ereignete sich unmittelbar nach dem Wüllener Führungstreffer in der 83. Minute, als Alexander Edel einen Foulelfmeter zum 0:1 verwandelte. Einige Fans des TuS Wüllen feierten den Treffer ausgiebig, auch mit Pyrotechnik. Einer übertrieb es dabei allerdings völlig.
Aus der Gruppe der TuS-Anhänger flog nämlich eine Bierflasche über den Fangzaun hinweg aufs Spielfeld, die an der Latte des Almsicker Tores zerschellte und entsprechend Scherben auf dem Rasen hinterließ. Der Almsicker Torwart, der glücklicherweise nicht getroffen wurde, eilte sofort zum Unparteiischen, der den Wurf nicht registriert hatte. Nach zehnminütiger Unterbrechung ließ er die Partie aber zu Ende spielen, zumal offenbar sämtliche Glasreste vom Platz entfernt worden waren.
1000 Euro Geldstrafe für den TuS Wüllen
Schon am Rande der Feierlichkeiten nach dem Schlusspfiff kritisierte der Wüllener Trainer Franko Demuro das Verhalten der Wüllener Fans. Und auch im Nachgang versuchten die Vereinsverantwortlichen gar nicht erst, die Vorkommnisse schönzureden. Bereits im Vorfeld der Sportgerichtsverhandlung hatten sie die Verfehlungen eingestanden.
Während der Verhandlung unterstrich auch der TuS-Vorsitzende Dieter Gewers noch einmal deutlich: „Diese Aktion ist durch nichts zu entschuldigen und wir verurteilen sie sehr. Es tut uns leid für alle, die wegen uns heute hier sein müssen.“

Diese Worte nahm das Sportgericht wohlwollend zur Kenntnis, verhängte aber dennoch eine schmerzliche Strafe: 1000 Euro soll der Verein wegen des Fehlverhaltens des Zuschauers - ein Jugendlicher aus dem Fußballnachwuchs des TuS - bezahlen. Der Verein hat noch zehn Tage Zeit für eine mögliche Berufung.
In seiner Urteilsbegründung führte Berni Langener aus: „Die Videoaufnahmen zeigen aus unserer Sicht eindeutig, dass der Wurf in Richtung Spielfeld bewusst passiert ist und ein Körperschaden billigend in Kauf genommen wurde. Das Urteil soll auch eine präventive und abschreckende Wirkung haben.“
Fangruppe stand außerhalb der Sportanlage
Als kompliziert hatte sich für das Sportgericht die Tatsache dargestellt, dass die Fangruppe, aus der auch die Flasche geworfen wurde, sich während des kompletten Spiels außerhalb der Almsicker Sportanlage hinter einem Zaun aufhielt. Somit konnte etwa das Abbrennen der Pyrotechnik nicht geahndet werden und auch der Ordnungsdienst hatte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gruppe. Grundsätzlich habe diese sich aber auch bis zum genannten Vorfall nicht besorgniserregend verhalten.
Alle Befragten beider Vereine wie auch der Unparteiische schilderten die Szenen übereinstimmend. Die Almsicker hatten sich unmittelbar nach dem Flaschenwurf zwar in Richtung Kabine zurückgezogen, sich im Mannschaftskreis dann aber einstimmig dafür ausgesprochen, das Spiel zu Ende zu bringen - die Wüllener sowieso.
Viel Lob erhielt während der Verhandlung der junge Schiedsrichter Clemens Böddeling (Borussia Darup). Er habe trotz der aufkommenden Unruhe besonnen reagiert und das Spiel souverän zu Ende gebracht. Dafür dürften ihm rückblickend vor allem die Wüllener dankbar sein. Hätte der Unparteiische weiteres Gefahrenpotenzial erkannt und das Spiel abgebrochen, würde der TuS Wüllen weiterhin in der Kreisliga B spielen.
Werfer weiß, dass er Mist gebaut hat
Nach geltendem Sportrecht hätte das Gericht den Schuldigen wegen seines jugendlichen Alters übrigens nicht persönlich zu einer Geldstrafe verurteilen dürfen. Der Kreisvorsitzende Willy Westphal sagte dennoch: „Ich tue mich schwer damit, einen Verein zu bestrafen, während der Schuldige ungestraft davonkommt.“ Denkbar sei allerdings ein anhängiges Verfahren gegen den jungen Fußballer selbst, der dann etwa mit einer Sperre belegt werden könnte.
TuS-Klubchef Dieter Gewers beteuerte, den Flaschenwerfer beziehungsweise die gesamte Fangruppe für die Geldstrafe aufkommen zu lassen und eventuell weitere interne Strafen folgen zu lassen. „Ich denke, der Junge hat schon am Tag selbst gemerkt, dass er Mist gebaut hat. Wären wir wegen seiner Aktion nicht aufgestiegen, wäre er im Dorf wohl geteert und gefedert worden.“ Doch auch so könne man ihm seine Strafe nicht ersparen.