Vor dem Kreissportgericht muss sich der FC Vreden demnächst einer mündlichen Verhandlung stellen. Und das wegen eines nicht alltäglichen Vorwurfs: Der Verein soll ein Testspiel nur dazu vereinbart haben, die Sperre eines Spielers der ersten Mannschaft abzuleisten. So weit, so legitim, könnte man meinen.
Schließlich steht es jeder Mannschaft frei, so viele Testspiele zu bestreiten wie sie möchte. In diesem Fall ist der spielleitenden Stelle im Fußballkreis aber etwas verdächtig vorgekommen.
Die Rot-Sperre eines Vredener Spielers hatte das Kreissportgericht auf fünf Partien festgelegt. Seit seinem Vergehen hatte der A-Ligist bereits zwei Testspiele und ein Kreispokalspiel absolviert. Nachdem die Sperre dann verkündet worden war, bestritt der FC kurzfristig zwei weitere Freundschaftsspiele an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Offensichtlich mit dem Ziel, dass der gesperrte Akteur rechtzeitig zum Ligastart wieder spielberechtigt sein würde.
Nur drei Spieler der Ersten dabei
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Doch was den Kreis-Verantwortlichen auffiel: Im zweiten Testspiel gegen die SpVgg Vreden IV liefen nur drei Akteure aus dem Kader der ersten Mannschaft auf, die restlichen kamen aus den unteren Teams des FC. Hierin sieht der Fußballkreis grob unsportliches Verhalten, weshalb er das Verfahren gegen den FC eingeleitet hat. So steht es in den „Offiziellen Mitteilungen“ des FLVW vom vergangenen Freitag.
Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Der betreffende Spieler durfte jedenfalls in der Kreisliga A schon wieder mitwirken.