Keine Langeweile kam in den vergangenen Wochen beim Kreissportgericht auf. In den Offiziellen Mitteilungen des Fußballverbands tauchten gleich sechs Urteile gegen Vereine aus dem Sportkreis Ahaus/Coesfeld auf.
Wegen obszön-anstößiger Beleidigung eines Gegenspielers hat beispielsweise ein B-Juniorenspieler der JSG Legden/Asbeck eine Sperre von sieben Wochen kassiert. Das Fehlverhalten hatte er sich bereits am 13. August im Pokalspiel gegen Union Wessum geleistet.
Zu einer sechswöchigen Pause verurteilte das Sportgericht einen Fußballer des SV Heek IV. Im Kreisliga D-Spiel gegen den TuS Wüllen am 3. September soll er einen gegnerischen Spieler tätlich angegriffen haben. Den Vorwurf sah der zuständige Einzelrichter als erwiesen an.
Gronau für Tätlichkeit belangt
Ebenfalls sechs Woche Sperre sprach das KSG gegen einen Spieler der SG Gronau aus. Er soll am 3. September im Spiel der Kreisliga C1 gegen den FC Ottenstein II eine Tätlichkeit gegenüber einem Ottensteiner begangen haben.
Für ganze neun Spiele muss ein Fußballer der DJK Dülmen pausieren, der während des Kreisliga B2-Spiels gegen den VfL Billerbeck II einen Gegenspieler bedroht und den Schiedsrichter beleidigt haben soll.
Doch nicht nur gegen Spieler, sondern auch gegen Teamoffizielle sprach das Kreissportgericht Strafen aus. So erhielt der Trainer des A-Ligisten VfL Billerbeck neben der Sperre wegen einer Roten Karte gegen ihn auch eine Geldstrafe in Höhe von 125 Euro. Der Co-Trainer der A-Junioren des FC Turo d’Izlo Gronau kam nach unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe von 50 Euro davon.