Legdener fährt vorsätzlich ohne Führerschein Fahrten bleiben ohne Folgen

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Angeklagter erschleicht sich Führerschein
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Für eine zweifache Verhandlungsunterbrechung sorgte am Dienstag (11. April) ein Führerschein, der sich im Besitz eines 32-jährigen Legdeners befindet. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, zweimal ohne gültige Fahrerlaubnis in einem Kraftfahrzeug unterwegs gewesen zu sein. Im Mai und im Oktober 2022 erwischte ihn die Polizei beim Führen eines Fahrzeugs, obwohl er nicht im Besitz einer dafür benötigten Fahrerlaubnis war. Das wurde zumindest angenommen.

Bereits im September 2020 wurde dem selbstständigen Legdener der Führerschein entzogen – wegen eines vollen Punktekontos. Der Kreis Borken händigte ihm nach Ablauf der Sperrfrist im März 2021 und Vorlage einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung einen neuen Führerschein aus, der sich nach wie vor im Besitz des Beschuldigten befindet.

„Ihre Angaben im Rahmen der Untersuchung waren falsch“, sagte der Richter dem Angeklagten auf den Kopf zu. Seinerzeit lief nämlich schon ein zweites Verfahren gegen den Angeklagten. Das verschwieg er gegenüber dem Kreis Borken.

Das ergab auch ein Anruf bei der zuständigen Stelle des Kreises Borken, den der Richter in der ersten Verhandlungspause tätigte. „Die Mitarbeiter wussten direkt, worum es geht“, so der Richter nach seinem Telefonat. „Sie haben sich den Führerschein erschwindelt“, richtet er sich an den Beschuldigten.

Niemals wäre die Fahrerlaubnis ausgestellt worden, wenn die Mitarbeiter bei der Kreisbehörde davon gewusst hätten.

Keine Infos über Urteil

Kurz bevor der neue Führerschein ausgestellt worden war, ist der Legdener nämlich vom Amtsgericht Geldern verurteilt worden. Da das Gericht davon ausging, dass der 32-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde auch kein Einzug dieser veranlasst. Da das Urteil erst im April 2021 rechtskräftig wurde, lagen dem Kreis Borken im März 2021 dazu noch keine Informationen vor.

In einer zweiten Verhandlungsunterbrechung forderte der Richter das entsprechende Urteil vom Amtsgericht Geldern an. Nachdem dieses vorlag, konnte der zeitliche Ablauf der Geschehnisse rekonstruiert werden. Richter und Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass unter den vorliegenden Tatsachen die Vorsätzlichkeit nicht haltbar war. Trotz der nicht getätigten Angaben des Angeklagten gegenüber den Behörden.

Keine weitere Milde

Die Staatsanwaltschaft plädierte gegen einen Freispruch. Das Verfahren wurde letztlich aufgrund des geringen Verschuldens eingestellt. Der Richter machte dem Angeklagten aber deutlich, dass er nicht noch einmal mit einer solchen Milde des Gerichts rechnen könne.

Ob der Angeklagte sich gegen den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Aussage verantworten muss, wird die Staatsanwaltschaft prüfen, äußerte der Staatsanwalt in Richtung Anklagebank.

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