Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen jährlich Abgaben und Gebühren für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr, Wasser, Abwasser oder Grundbesitz. Regelmäßig müssen diese Kostensätze angepasst werden. Das ist auch in Legden nicht anders. Der Rat hat dabei in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 4. Dezember, aber zugunsten der Legdener entschieden.
Im kommenden Jahr werden mehrere Gebühren angehoben, teilweise sogar um bis zu 59 Prozent, eine aber auch gesenkt. Wie sich das auf die Haushaltskasse auswirkt, hat Jürgen Göckemeyer, der Leiter des Fachbereichs Zwei, Finanzen und Zentrale Dienste bei der Gemeindeverwaltung, exemplarisch am Beispiel eines Vierpersonenhaushaltes erklärt.
Zum einen gibt es die Grundbesitzabgaben. Das sind die Kosten, die jeder Bürger an die Gemeindeverwaltung entrichtet. Dazu zählen zum Beispiel die Grundsteuer, Abfallgebühren und Gewässerunterhaltungsgebühren. Bei der Grundsteuer geht die Verwaltung davon aus, dass der Hebesatz im kommenden Jahr gleich bleibt, erläutert Jürgen Göckemeyer im Gespräch mit der Redaktion.
Änderung nicht ausgeschlossen
„Tatsächlich entschieden wird das aber erst im Februar, wenn der Gemeindehaushalt für das Jahr 2024 durch die Mitglieder des Gemeinderates verabschiedet wird“, sagt er. Änderungen seien somit nicht vollständig ausgeschlossen.
Bei den Abfallgebühren bleibt der Satz trotz einer Kostensteigerung nahezu gleich. Eine Restmülltonne mit 60 Litern Fassungsvermögen kostete in diesem Jahr 134,40 Euro und wird 2024 nur 2,40 Euro mehr kosten. „Das liegt daran, dass der Überschuss aus einem Vorjahr gebührenmindernd eingerechnet wurde“, erklärt Göckemeyer. Gleichzeitig wird die Gebühr für eine 60 Liter Bioabfalltonne sogar um 1,20 Euro gesenkt, ist der Aufstellung aus dem Rathaus zu entnehmen.
Bei der Gewässerunterhaltungsgebühr, die jeder Grundstückseigentümer zu entrichten hat, hört sich die Steigerung der Abgaben mit über 30 Prozent zwar drastisch an, die daraus tatsächlich resultierende Erhöhung liegt aber nur bei jährlich etwas über zwei Euro für einen vierköpfigen Haushalt, macht Jürgen Göckemeyer deutlich.
48 Cent je laufendem Meter
Ebenfalls angehoben werden die Kosten für die Straßenreinigung je laufenden Meter. Die Gebühr erhöht sich zum 1. Januar 2024 von 1,62 Euro um 48 Cent auf 2,10 Euro je Meter. Diese Steigerung hängt hauptsächlich mit den gestiegenen Energie und Personalkosten zusammen, ist den Sitzungsunterlagen zu entnehmen.
Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden an die Ledgener Gemeindewerke entrichtet, ein Eigenbetrieb der Gemeinde. Der Betriebsausschuss hatte sich in seiner Vorberatung zu dem Thema für einen noch höheren Anstieg der Gebühren ausgesprochen, dieser Empfehlung ist der Rat aber nicht gefolgt, weiß Jürgen Göckemeyer.
Belastete Haushalte
Berthold Langehaneberg brachte es für seine Fraktion direkt auf den Punkt. „Wir sollten die Haushalte nicht über Gebühr beanspruchen“, stellte er für die CDU klar. Selbstverständlich müsse im nächsten Jahr genau geschaut werden, wie sich die Zahlen entwickeln, einen Anstieg der Kosten von 56 Prozent halte er aber für zu viel.
Gerd Heuser sprach sich als Fraktionsvorsitzender der UWG für die direkte Weitergabe der gesamten Kosten an die Legdener aus. „Auch wir bedauern, die Bürger damit belasten zu müssen. Aber die Weitergabe der Kosten mit einem geringeren Abschreibungswert löst das Problem nicht“, beteuerte er.
Rat entscheidet zugunsten der Bürger
Schlussendlich stimmten 15 Ratsmitglieder für die geringere Kostensteigerung bei den Wasser- und Abwassergebühren. Die Gebühr für einen Kubikmeter Wasser steigt dadurch von 1,04 Euro auf 1,42 Euro und die Kosten für die Abwasserbeseitigung von 2,14 Euro auf 3,41 Euro. Mit 59,3 Prozent die höchste Steigerung.
Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt wird im kommenden Jahr etwa 230 Euro mehr für Wasser und Abwasser zahlen müssen, erklärt Jürgen Göckemeyer. Das ist eine Steigerung von knapp 36 Prozent. Die Grundgebühr der Gemeindewerke wird nämlich ebenfalls nicht angehoben, so der Fachmann.
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