Ein Security-Mitarbeiter einer Legdener Discothek (Symbolbilder) stand am Dienstag wegen Körperverletzung vor Gericht.

Ein Security-Mitarbeiter einer Legdener Discothek (Symbolbilder) stand am Dienstag wegen Körperverletzung vor Gericht. © picture alliance/dpa

Securitymitarbeiter hatte nach Körperverletzung Geldstrafe nicht bezahlt

rnProzess

Glimpflich endete für einen 35-jährigen Familienvater und Securitymitarbeiter ein Prozess wegen schwerer gefährlicher Körperverletzung. Eine Zuhörerin hatte spontan ihr Portemonnaie geöffnet.

von Sven Asmuß

Legden

, 17.05.2022, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Angeklagt war der Lagerist wegen eines Vorfalls, der sich bereits am 6. Januar 2019 in der Großdiskothek des Dorfes Münsterland zugetragen hatte. Dort hatte er am fraglichen Abend im Nebenberuf als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gearbeitet und einen Gast der Lokalität verweisen müssen. Unterstützung bekam er seinerzeit von zwei Kollegen, die ebenfalls im ursprünglichen Verfahren Beschuldigte waren. Die Situation eskalierte, das Opfer hatte damals Verletzungen an Ellenbogen, Knie und im Gesicht davongetragen.

Geldstrafe nicht bezahlt

Das ursprüngliche Verfahren war im Juni 2021 gegen die Zahlung von je 400 Euro Geldstrafe eingestellt worden. Während die anderen beiden Beschuldigten dieser Zahlung nachkamen, leistete der nun erneut angeklagte Ahauser nur eine Anzahlung von 50 Euro. Weitere Raten wurden nicht gezahlt.

Auch auf Schreiben des Gerichts, der Zahlung nachzukommen, reagierte der Beschuldigte nicht. Er habe keine Schreiben erhalten, gab er in der Verhandlung an. Erst als das Verfahren gegen ihn erneut aufgenommen wurde, meldete sich der Angeklagte bei Gericht und bat um Aufschub bei den Zahlungen. Da war es allerdings zu spät, sodass das Verfahren nun am Dienstag erneut die Justiz beschäftigte.

Sofortbegleichung der offenen Geldstrafe war Bedingung

Zu Beginn der Verhandlung machte der Richter noch einmal deutlich, was dem Beschuldigten einer Verurteilung drohen würde. „Schwere Körperverletzung heißt in Deutschland, dass man bei einer Verurteilung entweder eine sehr hohe Geldstrafe zahlen muss oder zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird“, skizzierte er.

Um eine langwierige Beweisaufnahme zu vermeiden, wurde dem Angeklagten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft angeboten, das Verfahren nach der sofortigen Zahlung der noch offenen Geldstrafe in Höhe von 350 Euro einzustellen. Der Angeklagte sah sich nicht im Stande, diese Summe unmittelbar aufzubringen. Stattdessen erhob sich eine dem Angeklagten offenbar bekannte Frau im Zuschauerraum und erklärte sich bereit, die Zahlung zu übernehmen.

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Die sechs geladenen Zeugen wurden also nicht mehr gehört und das Verfahren nach dem Vorlegen der Einzahlungsquittung von der Gerichtskasse gegen den Beschuldigten endgültig eingestellt.