Polizeieinsatz an der Mühlenstiege 32-jähriger Legdener spricht Bedrohung im Rathaus aus

Polizeieinsatz an der Mühlenstiege: 32-Jähriger spricht Bedrohung aus
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Gegen 16 Uhr kam es am gestrigen Dienstag, 18. April, zu einer erhöhten Polizeipräsenz in Legden. Mehrere Streifenwagen fuhren durchs Dorf. Kurze Zeit später standen diese vor der Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose an der Mühlenstiege.

Grund war eine Bedrohung, die ein 32-Jähriger im Rathaus ausgesprochen hatte, schreibt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde auf Nachfrage der Redaktion.

Im Rathaus wurde der 32-Jährige von den hinzugerufenen Polizisten nicht mehr angetroffen. Er wurde aber aufgefunden und schlussendlich in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, schreibt die Polizei weiter.

Der Bürgermeister konnte zu den Geschehnissen keine Aussage machen, da er zur Tatzeit nicht im Rathaus war, erklärt er im Gespräch mit der Redaktion. Einen anderen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, der Auskunft über die Angelegenheit geben könnte, konnte von der Redaktion nicht erreicht werden.

Parallelen zu Gerichtsverhandlung

Auffällig sind die Parallelen zu einem Fall, der vor nicht mal drei Wochen vor dem Amtsgericht Ahaus verhandelt wurde. In dem Fall der das Gericht Ende März beschäftigte, wurde ein ebenfalls 32-jähriger Legdener für einen angedrohten Amoklauf auf das Legdner Rathaus verurteilt.

Im September des vergangenen Jahres hatte er diesen auf dem Parkplatz zwischen Edeka und Sparkasse gegenüber einem Mitarbeiter der Legdener Gemeindeverwaltung geäußert. Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass der Mann des Öfteren unschöne Bemerkungen gegenüber Mitarbeitern des Rathauses geäußert hatte.

Schlechtes Verhältnis

Sich selbst stellte der Legdener in dem Prozess als Opfer dar. Die Mitarbeiter der Gemeinde Legden würden ihn zu Unrecht beschuldigen und hätten dafür gesorgt, dass er seine letzte Anstellung bei einer örtlichen Baufirma verloren habe, schilderte er dem Richter während der Verhandlung. Das Verhältnis zwischen ihm und den Mitarbeitern der Gemeinde sei schlecht, sagte er weiter.

Aufgrund einer schlechten Sozialprognose durch die Bewährungshelferin, die in ihrem Bericht auch auf die bestehenden psychischen Probleme des Angeklagten verwies, wurde der Legdener zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Ob gegen dieses Urteil Widerspruch eingelegt wurde und der Vollzug daher ausgesetzt wird, ist nicht bekannt.

Aber auch ohne Widerspruch vergehen zwischen Verurteilung und Haftantritt oft Wochen, in denen die entsprechenden Personen weiterhin auf freiem Fuß sind.

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