Legdener Sozialleistungsbetrüger verurteilt – Fall ist eine Ausnahme

Betrug

In Legden hatte im vergangenen Jahr ein Mann Sozialleistungen bezogen und eine Arbeitsaufnahme nicht angemeldet. Der Legdener wurde jetzt verurteilt. Dieser Fall ist jedoch eine Ausnahme.

Legden

, 20.01.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Ein Legdener wurde vom Amtsgericht Ahaus wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt.

Ein Legdener wurde vom Amtsgericht Ahaus wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt. © Stefan Grothues

In Legden ist das Sozialamt Opfer eines Betrügers geworden. Ein 30-jähriger Legdener hatte Leistungen vom Sozialamt bezogen, obwohl er einer Arbeit nachging.

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Der Beschuldigte erhielt laut Angaben des Bürgerservice Legden seit Juli 2019 Sozialleistungen von der Gemeinde Legden. „Im August des vergangenen Jahres hatte der Legdener zu Unrecht Sozialleistungen über die Gemeinde Legden bezogen, weil er es pflichtwidrig und vorsätzlich unterließ, dem Sozialamt eine etwa zwei Monate dauernde Arbeitsaufnahme im Juli 2020 mitzuteilen“, schreibt Hans Wittmund, Leiter des Bürgerservice Legden auf Anfrage der Redaktion.

Die Gemeinde hat dies durch einen automatisierten Datenabgleich erfahren und daraufhin eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt.

Betrugsfall ist eine Ausnahme

Der Legdener wurde Ende Dezember 2020 wegen Sozialleistungsbetruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 Euro - also 600 Euro - vor dem Amtsgericht Ahaus verurteilt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts legte der Beschuldigte kein Rechtsmittel ein. Das Strafmaß ist somit rechtskräftig.

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In der Vergangenheit kam es immer mal wieder vor, dass Strafanzeigen gegen Sozialleistungsempfänger wegen nicht mitgeteilten Beschäftigungsaufnahmen seitens der Gemeinde Legden gestellt wurden. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. Die überwiegende Mehrheit der Leistungsbezieher teile Änderungen in den Einkommensverhältnissen ordnungsgemäß und rechtzeitig mit.