Haftstrafe für notorischen Schwarzfahrer

Trotz Berufung

13 Touren ohne Ticket in Regionalzügen,für die er eigentlich 126,40 Euro hätte zahlen müssen dafür war ein 36-jähriger Legdener zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Berufung vor dem Landgericht brachte ihm zumindest eine Verkürzung der Strafe.

LEGDEN

von Von Klaus Möllers

, 12.10.2017, 18:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wegen Schwarzfahrens mit der Bahn ist ein 36 Jahre alter Mann aus Legden am Donnerstag vor dem Landgericht in Münster zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ohne Bewährung. Das Ahauser Amtsgericht hatte ihn sogar zu neun Monaten verurteilt. Nach der von ihm angestrengten Berufung kommt er jetzt etwas besser davon. Eigentlich hatte sich der Mann eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung erhofft für die 13 Touren ohne Ticket in Regionalzügen, bei denen ein Gesamtschaden von 126,40 Euro entstanden war. Doch der langjährige Drogenkonsument ist vorbestraft. 18 Eintragungen im Bundeszentralregister zitierte der Richter bei der Verhandlung. Darunter finden sich Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie gemeinschaftliche Körperverletzung und Erpressung, für die er vier Jahre Jugendstrafe absaß. Hinzu kommen Drogendelikte, Verstöße gegen das Waffengesetz und mehrere Urteile wegen Schwarzfahrens. In einem Fall kamen 52 Fahrten zusammen, für die er ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung bekommen hatte, die später widerrufen wurde.

Drohende Folgen

„Mehr als angemessen“ seien die neun Monate, räumte der Anwalt des Legdeners am Landgericht ein. Vielleicht bestehe ja aber doch „ausnahmsweise“ die Möglichkeit der Bewährung. Auf den notorischen Schwarzfahrer rollt sonst eine Art Schneeball zu: Drei Strafen sind aktuell zur Bewährung ausgesetzt. In einem der Fälle wird noch verhandelt, ob die Bewährung wegfällt. Auch dort geht es um Schwarzfahren.

Drogenentzug

Bei den Fahrten ohne Ticket sei er gleichgültig gewesen, sagte der 36-Jährige. Er könne mit dem wenigen Geld, das er habe, schlecht umgehen. Seine Bewährungshelferin berichtete von einer erfolgreich abgeschlossenen Drogenentzugstherapie, die er durchlaufen habe. Der Anwalt wiederum erklärte, dass sich sein Mandant seit Mai regelmäßig ein Monatsticket kaufe, „damit das mit dem Schwarzfahren vorbei ist“. Dem Angeklagten ging es vor allem darum, in ein bestimmtes Arbeits- und Sozialprojekt in Coesfeld zu gelangen, schilderte er, um seinen Weg „weiter stabilisieren“ zu können.

Das Gericht ließ keine vierte Bewährung zu, gab ihm letztlich aber eine Hilfe: Es schätzte das Urteil des Amtsgerichts als zu hoch ein und gab ihm die Empfehlung, die Strafe bald abzusitzen. Auf dem Weg habe er eine bessere Ausgangslage für die anderen Gerichtsentscheidungen. Und so werde sein Reha-Projekt später vermutlich nicht durch eine anzutretende Haftstrafe abgebrochen.