
© Markus Gehring
Einbrecher ließen Mittäter bei Flucht zurück – er passte nicht mehr ins Auto
Diebe im Jugendhaus
Ein 23-Jähriger stand beim Einbruch ins Legdener Jugendhaus Pool Schmiere und seine Kumpane ließen ihn stehen, als sie vor der Polizei flüchten mussten. Beute und Schaden waren sehr hoch.
Die Beute der drei Einbrecher hatte einen hohen Wert. Insgesamt für 7596 Euro technische Geräte entwendeten die Diebe und richteten dazu im Jugendhaus Pool einen Schaden in Höhe von über 4000 Euro an.
Das Amtsgericht Borken hatte den Velener zu einem Jahr und vier Monaten Haftstrafe verurteilt. Weil der Angeklagte sein Schweigen aus der ersten Verhandlung aufgab, gab es am Donnerstag für ihn in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Bocholt ein milderes Urteil.
Namen der Mittäter nicht genannt
Der 23-Jährige legte über seinen Anwalt ein Geständnis ab, wollte aber die Namen seiner Mittäter vor Gericht nicht nennen. Alle drei gehören einer patriarchisch geführten Großfamilie an. Das ist auch der Grund, warum der Angeklagte überhaupt zum Einbrecher wurde.
Wie sein Anwalt ausführte, erhielt sein Mandant am 30. Dezember 2017 einen Anruf von einem Verwandten: Er werde gleich abgeholt. So war es und wenig später saß der 23-Jährige in einem Auto. Seine Mitfahrer erklärten ihm, „Du musst aufpassen“.
Angeblich nicht gewusst, worum es ging
Wohin es ging und warum, habe der Angeklagte zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, schilderte der Anwalt. Am Jugendhaus Pool hätten die beiden Komplizen dann Fernseher, Spielekonsolen und vieles mehr in den Pkw eingeladen.
Als die Täter entdeckt wurden und flüchten mussten, „haben die ihn stehen lassen“, schilderte der Anwalt. Die beiden Mittäter hatten das Auto so vollgepackt, dass der Angeklagte nicht mehr hinein passte.
Klärung bereits familienintern
Dass der 23-Jährige stehen gelassen wurde, das sei „familienintern“ bereits geregelt worden, schilderte der Anwalt. In Tatortnähe nahm die Polizei dann den 23-Jährigen fest.
„Ich habe nur geschaut, ob jemand kommt“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Auf die doppelte Nachfrage des Richters erklärte der Angeklagte dann mit einem leisen „Ja“, dass er beim Einladen auch mit angefasst hat.
Von der bis heute verschwundenen Beute habe sein Mandant nichts erhalten. Der habe von dem Wert des Diebesgutes erst in der ersten Hauptverhandlung erfahren.
Jugendhausleiter berichtet über die gestohlenen Dinge
Johannes Kuiper (33), Leiter des Jugendhauses in Legden, schilderte dem Gericht als Zeuge, dass die Diebe reiche Beute gemacht haben: zwei Fernseher, zwei Soundbars, einen Beamer, diverse Spielkonsolen, Controler und Spiele - alles zusammen hatte einen Wert von rund 7600 Euro.
Vom „unteren Rand der Tatbeteiligung“ sprach der Anwalt des Angeklagten in seinem Plädoyer, aber auch von einem „heftigen Einbruch“ mit „stattlicher Beute“.
Im Umfeld der Familie des Angeklagten seien „die Kinder nicht selbstbestimmend“, versuchte der Anwalt zu erklären, wie sein Mandant in die Situation kam.
Saubere Strafakte
In erster Instanz hatte der Staatsanwalt ein Jahr Bewährungsstrafe für seinen Mandanten beantragt. Diesem wollte der Anwalt nun folgen, auch auf das Geständnis hinweisend und darauf, dass sein Mandant sich seit der Tat nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Dem schloss sich die Staatsanwältin an. Sie sprach von einer „familieninternen Weisung“, trotz der es deutsches Recht zu beachten gelte. Sie forderte zusätzlich 120 Stunden Arbeitsauflage als zusätzliche Strafe.
Angeklagter entschuldigt sich für Tat
„Ich war dumm“, entschuldigte sich der Angeklagte am Ende. Im Urteil blieb es bei der Arbeitsleistung und dem beantragen Jahr, das für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. „Das Geständnis war gut für Sie“, betonte der Richter, dass sonst die Berufung auch ohne Bewährung geendet hätte.
Auf den Weg gab der Richter dem Angeklagten, in Zukunft „Familienweisungen“ nicht unbedingt immer mehr zu folgen.
Hat Spaß an lokaler Berichterstattung auf Augenhöhe des Lesers und schreibt gern über Themen, die die Menschen in der Region berühren.
