Glatteis in den Morgenstunden Straßenmeisterei Legden war mit neun Fahrzeugen unterwegs

Die ganze Nacht im Einsatz: Straßenmeisterei Legden mit 9 Fahrzeugen unterwegs
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„Um drei Uhr nachts ging die Bereitschaft das erste Mal los“, berichtet Heinrich Hapering, Leiter der Straßenmeisterei Legden. Im ganzen Kreis kam es zu extremen Verhältnissen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Der Niederschlag in den frühen Morgenstunden hatte bei Temperaturen von Minus zwei Grad für starke Glätte gesorgt.

Um die Fahrbahnen pünktlich zum Berufsverkehr wieder sicher zu machen, waren die Kräfte von 3 Uhr morgens bis um 7.15 Uhr im Einsatz. Insgesamt sieben Streufahrzeuge und zusätzlich zwei Fahrzeuge für die Radwege waren unterwegs. „Nach den Streueinsätzen ging es dann weiter mit den normalen Arbeiten“, berichtet Hapering.

Streufahrzeuge verteilten am Morgen Streumittel auf den Straßen im Nordkreis.
Streufahrzeuge verteilten am Morgen Streumittel auf den Straßen im Nordkreis. © picture alliance/dpa

„Das dürfte vorerst wohl der größte Nachteinsatz gewesen sein“, vermutet er. „Die Temperaturen steigen nun wieder, aber unsere Bereitschaft bleibt trotzdem bestehen. Im Winter weiß man nie so ganz, was passieren kann“.

Aufgrund der geeisten Fahrbahnen waren die Rettungsdienste im gesamten Kreis in Rufbereitschaft. Nicht zeitkritische Verlegungsfahrten von Patienten wurden daher verschoben, bis sich die Lage wieder entspannt hatte.

40 Einsätze im Kreis Borken

Die Kreisleitstelle berichtet von 40 glatteisbedingten Einsätzen des Rettungsdienstes im Kreis Borken. Ursache für die Einsätze waren ganz überwiegend Stürze von Fußgängern und Radfahrern. In Legden kam es in den frühen Morgenstunden zu vier Einsätzen. Auch hier handelte es sich um Stürze von Fußgängern und Radfahrern. Die Polizei des Kreises Borken wurde am Donnerstagmorgen zu insgesamt dreizehn Verkehrsunfällen gerufen.

Verkehrssicherungspflicht

Im nicht öffentlichen Bereich sind die Anwohner selbst für das Streuen der Gehwege verantwortlich. Bis um 7 Uhr morgens sollte gestreut sein. Wenn dies nicht der Fall ist und es kommt zu Verletzungen, kann es zum zivilrechtlichen Streit kommen, wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer können die Verkehrssicherungspflicht auf Mieter übertragen, sind aber dennoch für die Prüfung der Durchführung verantwortlich.

Rechtsanwalt Thorsten Münchow berichtet, dass es im Falle eines Sturzes nicht nur zu Schmerzensgeldanspruch des Gestürzten kommen kann. Auch die Krankenkassen können über ein Regressverfahren im Falle einer Heilbehandlung Hauseigentümer zu Kasse bitten.

Die Stadt Ahaus hat hierzu ein Winterdienst-Lexikon bereitgestellt. Unter folgender Webadresse können Interessierte Mieter oder Grundstücksbesitzer nachlesen, welche Verpflichtungen im Falle von Schnee oder Glatteis auf sie zukommen: bit.ly/WinterdienstAhaus

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