Jubelnd wird jemand auf die Schultern gehoben. Ein kleines Stück Holz ist kurz zuvor zu Boden gefallen. Ungefähr 200 bis 400 Mal wurde zuvor auf einen Vogel geschossen. Die meisten Münsterländer wissen jetzt schon, wovon die Rede ist. Das Vogelschießen beim Schützenfest.
Die Schützenfestsaison startet hierzulande am ersten Wochenende im Mai und endet im Verbreitungsgebiet der Münsterland Zeitung Ende August. Im Mittelpunkt dieser Vereinsfeste steht das Vogelschießen.
Mit einer Schrotflinte wird auf einen Holzvogel geschossen. Derjenige, der es schafft, die Reste des Vogels von der Stange zu holen, ist neuer Schützenkönig oder neue Königin und regiert in seinem Verein für ein oder zwei Jahre.
Waffe und Vogel reichen nicht
Um auf einen Vogel schießen zu dürfen, reicht es aber bei weitem nicht, eine Waffe zu kaufen und einen Holzvogel zu schnitzen. Die Vorgaben, die ein Verein erfüllen muss, sind im Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) aufgeführt, schreibt Thorsten Ohm von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde auf Anfrage der Redaktion.
„Ein Schützenfest wird in der Regel von einem eingetragenen Schützenverein veranstaltet. Um ein Vogelschießen durchführen zu dürfen, muss der Verein über einen funktionsfähigen Vogelschießhochstand mit Kugelfang verfügen“, ist nur ein Punkt, der erfüllt sein muss.
Zudem müssen Anforderungen an die Absperrung des Schützenraumes, die Entfernung zwischen Schützenstand und Ziel und das Kaliber der verwendeten Waffe erfüllt werden. Außerdem muss der Veranstalter über eine gültige Haftpflicht- sowie Unfallversicherung verfügen.
Wiederkehrende Prüfung
Die komplette Schießanlage wie Vogelstange, Geschossfang, die Lafette – so heißt der Ständer, in dem die Waffen eingespannt werden – und das gesamte Umfeld werden alle vier Jahre von einem Schießstandsachverständigen überprüft, schreibt der Experte der Polizei weiter.
Ein eingetragener Verein ist die Allgemeine Schützengesellschaft Legden (ASG) schon seit 1977, ist in deren Festschrift zu lesen. Die benötigten Versicherungen sind ebenfalls abgeschlossen. „Unsere Vogelstange besteht aus einem Teleskoplader und einem Kugelfang“, erklären Thomas Kockentiedt und Thomas Schaaf, die Schießwarte der ASG, im Gespräch mit der Redaktion.
Folie hält Kugeln zurück
„Bei der letzten Prüfung gab es für den neuen Kugelfang ein großes Lob“, so Kockentiedt. Diese Kiste, in der der Vogel hängt, sei nämlich jetzt komplett aus Metall. Fangbleche sammeln den Großteil der Schrotkugeln in einem Behälter hinter dem Vogel. Eine spezielle Kautschuk-Folie, die sich nach dem Durchschuss wieder zusammenziehe, sorge dafür, dass die Kugeln nicht abprallen und rund um den Schießstand verteilt liegen, ergänzt er.

Doch das ist noch lange nicht alles. „Schützenvereinen wird auf Antrag eine Dauererlaubnis zur Durchführung des jährlichen Vogelschießens erteilt“, heißt es weiter in dem Gesetzestext. „Unser Schützenverein verfügt seit Neuestem sogar über drei Dauererlaubnisse“, erläutert Thomas Schaaf.
Eigentlich richtet die ASG ihr Vogelschießen immer in der Steinkuhle aus. Dort wird auch in diesem Jahr am Sonntag, 16. Juli, der neue König ermittelt. „Für schlechtes Wetter, hatten wir aber immer schon eine Genehmigung, die das Vogelschießen im Dorf neben dem Festzelt erlaubt“, erklärt Thomas Kockentiedt.
Dreifache Dauergenehmigung
„Und jetzt haben wir in Zusammenhang mit dem Kaiserschießen am Freitag, 14. Juli, auch noch eine Dauergenehmigung, für die Festwiese am Fliegenmarkt“, sagt er. Dort wird in diesem Jahr auch das Zelt stehen, in dem vom 14. bis 16. Juli getanzt und gefeiert wird.
Jede Schieß-Veranstaltung muss trotzdem angemeldet werden, so die Kreispolizeibehörde. „Hierbei nennen wir dann immer auch die Namen derjenigen, die das Schießen als Schießmeister begleiten“, erklärt Thomas Schaaf. Auch das ist Vorschrift. Diese Personen müssen laut Gesetzestext über ein „gültiges waffenrechtliches Bedürfnis“ verfügen.
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