
Bürgermeister Dieter Berkemeier ist zurzeit häufig unterwegs, um sich geeigneten Miet-Wohnraum anzuschauen. © Privat
Bürgermeister Dieter Berkemeier sucht dringend Wohnungen für Geflüchtete
Kriegsfolgen
Der Mangel an Wohnraum ist virulent. Das bekommt selbst Dieter Berkemeier zu spüren. Auch er ist auf der Suche. Nicht privat, sondern als Bürgermeister. Um Flüchtende angemessen unterzubringen.
Gerade hat Bürgermeister Dieter Berkemeier am Mittwoch ein Haus besichtigt, das für das aktuelle Anliegen der Gemeinde geeignet erscheint, da ist er am Donnerstag schon wieder in gleicher Angelegenheit unterwegs. Welches Anliegen? Es geht um die Unterbringung von Geflüchteten. Und seit Ausbruch des Krieges zunehmend um die Menschen aus der Ukraine, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind und außerhalb ihrer Heimat Schutz suchen. Auch in Legden.
Zur Aufnahme von 127 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ist die Gemeinde bislang in diesem Jahr (seit Februar) verpflichtet. Eine „Quote“, die sie bislang, bis auf 20, erfüllt, aber nicht nur in dieser Hinsicht das Limit erreicht hat. „Wir stoßen bei der Unterbringung an unsere Grenzen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten alle am Limit, insbesondere die im Fachbereich Soziales und die Hausmeister der Unterkünfte“, schildert der Bürgermeister die Situation in seinem „Haus“.
Mehr Flüchtende, mehr Wohnraum benötigt
Zum Vergleich: Vor dem Krieg gab es eine Verpflichtung für die Aufnahme von 22 geflüchteten Personen. Außerdem leben auf Legdener Gemeindegebiet noch 75 anerkannte, bleibeberechtigte oder geduldete Menschen. Für all diese Menschen – Alleinstehende, Alleinerziehende, Familien, Frauen, Männer, Kinder – muss angemessener Wohnraum angeboten werden. Nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für Obdachlose aus dem eigenen Land. Das Recht auf Wohnen ist schließlich im UN-Sozialpakt festgeschrieben.
Besondere Herausforderungen sind zurzeit nicht nur die zahlenmäßige Zunahme der Geflüchteten, sondern auch neue Regelungen für Menschen aus der Ukraine und bei Familienzusammenführungen. Anders als bei Asylbewerbern und den anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage, bei denen die Vorlaufzeit bis zur Zuweisung 14 Tage beträgt, sind es da nur 5 Tage. Binnen dieser Zeit muss eine Kommune dann für alles gesorgt haben. Außerdem gilt für Ukrainer keine Wohnsitzauflage. Sie können ihren Wohnsitz in NRW frei wählen. Auch Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen können jederzeit kommen. Die Wahl könnte daher für beide Personenkreise auch auf Legden fallen.
Zahlen werden weiter steigen
Auch darauf will die Verwaltungsspitze vorbereitet sein, zumal mit weiteren Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu rechnen sei und auch der Zuzug von Asylbewerbern aus anderen Ländern sich bereits auf dem Niveau des Jahres von 2017 bewege. Darauf wies der Bürgermeister in der letzten Ratssitzung mit einem Sachstandsbericht Ukraine hin.
Darin macht er auf die Problematik auch anhand von Zahlen aufmerksam: „Privat sind nur noch 6 Personen untergebracht statt vorher 15.“ Ziel sei es aber, privatem Wohnen den Vorzug zu geben. Mit der Anmietung von zwei weiteren Häusern seien dann insgesamt 13 Unterkünfte zu betreuen statt vier wie vor dem Ukraine-Krieg. Vor diesem Hintergrund sei klar, so Dieter Berkemeier, dass weitere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.
Und: „Für privat aufgenommene Personen zahlen wir für Nebenkosten, Heizungs- und Stromkosten eine sogenannte Gastgeberpauschale von 150 Euro pro Person. Es handelt sich dann um überwiegend Frauen mit Kindern und Familien.“ Auch angesichts der Tatsache, dass viele andere Gemeinden bereits Turnhallen schließen, was er mit Nachdruck vermeiden wolle, hofft der Bürgermeister auf Angebote aus der Bevölkerung.
Ansprechpartnerin ist Jenany Parameswaran, 02566 910229, j.parameswaran@legden.de.
Seit über 30 Jahren dem Medienhaus treu verbunden geblieben, zunächst in Steinfurt und jetzt in Ahaus. Hegt eine Leidenschaft für gute Geschichten, Menschen und ihre Schicksale.
