
Dorf Münsterland war Schauplatz einer Schlägerei. © Markus Gehring
Blutige Disco-Schlägerei in Legden: „Der Typ ist einfach ohne Grund völlig ausgerastet“
Gerichtsprozess in Ahaus
Zwei junge Amateur-Fußballer werden in Legden während eines Discobesuches verprügelt. Die Verletzungen hatten es in sich. Jetzt hatte die Sache in Teilen ein Nachspiel vor Gericht.
Die Stimmung ist ausgelassen. Es ist der 23. Juni 2019 gegen 4 Uhr. Der Alkohol fließt in Strömen. Auf der Disco-Tanzfläche schwofen zwei junge Amateur-Fußballer aus Hessen mit einer Frau. Unvermittelt rücken ihnen zwei unbekannte Männer auf die Pelle. Dann fliegen die Fäuste. Mehrfach. Und heftig. Auch eine Flasche ist im Spiel. Das Ergebnis: Klaffende Wunden an Lippe und Kopf, Prellungen und Kopfschmerzen. Der Abend für die Hobby-Kicker ist gelaufen.
Jetzt stand einer der beiden Schläger vor dem Amtsgericht. Eigentlich hätte es ein Doppelverfahren werden sollen, doch der zweite Angeklagte erschien trotz Vorladung nicht zur Verhandlung. Angeblicher Aufenthaltsort: Berlin. Auf den Mann wartet jetzt ein getrenntes Verfahren, ebenfalls wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Viele Dinge blieben einfach im Unklaren
Der zweite Angeklagte, ein 22-jähriger Afghane aus Ahaus, erschien zwar, räumte auch Schläge gegen einen der Geschädigten ein, konnte aber dennoch letztlich wenig zur Aufklärung des Gesamtablaufs beitragen. Es sei einfach viel zu besoffen gewesen, ließ er über seinen Dolmetscher verlauten. An Details könne er sich einfach nicht erinnern.
Sechs bis sieben Glas Wodka und einige Bier habe er zuvor getrunken. Eben ein „ganz normaler Abend“. Ob die Frau – Stichwort Eifersucht – Auslöser der Schlägerei war, blieb unklar. So wie vieles in der Beweisaufnahme. Und wer sich fragt, warum zwei junge Amateur-Fußballer aus Hessen in Legden in die Disco gehen, dem sei gesagt: Saisonabschlussfahrt. „Wir waren weit über 20 Leute“, so der eine Geschädigte (24), der als Zeuge vernommen wurde.
Gab es auch Tritte und eine Spuckattacke?
Das zweite Prügelopfer, das nach einem Flaschenschlag auf den Kopf blutüberströmt gewesen sein soll, sowie ein Großteil der geladenen Zeugen wurde nicht angehört. All das wird Bestandteil des gesonderten Verfahrens sein, so es nicht mittels eines Strafbefehls abgewickelt wird. Somit wurden am Dienstag lediglich die Schläge gegen das 24-Jährige Opfer verhandelt.
Und selbst dabei blieb noch vieles unklar. Denn der 24-Jährige sprach von drei Schlägen, Tritten und einer Spuckattacke, die er „kassiert“ haben will, während der Angeklagte von lediglich einem Schlag sprach. Etwas, das der Richter allerdings als „Quatsch“ abtat. „Sie haben doch gesagt, sie waren betrunken und können sich an nichts erinnern.“
Das vorgelegte Attest spricht eine eindeutige Sprache
Auch das vorgelegte Attest des Geschädigten spricht eine andere Sprache. Quintessenz: Die Verletzungen können nicht nur von einem Schlag stammen. „Der Typ ist einfach ohne Grund völlig ausgerastet. Das war einfach wahllos“, war der Geschädigte im Zeugenstand noch immer fassungslos. Mit den Folgen der Schläge haber er wochenlang zu kämpfen gehabt.
Schlussendlich verurteilte der Richter den 22-jährigen Schläger zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (40 Tagessätze zu je 25 Euro). Obendrein muss der nicht vorbestrafte 22-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
