Die Unterhaltung der Wirtschaftswege ist ein Dauerauftrag für die Gemeinde Legden. 150 Kilometer lang sind die Wege in Legden und Asbeck, deren Zustand ständig überprüft wird, Mängel beseitigt werden müssen. Im März fand eine Begehung statt, bei der aktueller Handlungsbedarf festgestellt wurde. In Abstimmung mit dem Wirtschaftswegegremium der Gemeinde soll jetzt dem Fachausschuss eine Prioritätenliste an die Hand gegeben werden, nach der die festgestellten Schäden beseitigt werden sollten.
Nicht aus dem Gemeindetopf sollen allerdings Instandsetzungen an den Wirtschaftswegen, immerhin 1500 Meter lang, die durch die Baumaßnahme der Zeelink GmbH erforderlich ist, bezahlt werden. Ein Gespräch dazu habe bereits stattgefunden, Forderungen seien gestellt worden, heißt es in der Tischvorlage. Und: „Der Vorgang befindet sich noch im Abstimmungsprozess“.
Wirtschaftsweg verkaufen?
Unabhängig von der Schadensaufstellung wurde bei der Begehung vor Ort ein Anliegen bereits verworfen. Der wörtliche Text: „Die Anfrage eines Interessenten auf Verkauf des Wirtschaftsweges Le 128 wurde beraten. Es wurde beschlossen, den WW Nr. Le 128 nicht zu veräußern. Der Interessent soll hierüber informiert werden“. Es geht dabei um eine Strecke von rund 1000 Metern im Haulingort.
Um landwirtschaftliche Produkte, um Honig, Eier, Kartoffeln und Eis dreht sich der Tagesordnungspunkt 4, bei dem es vordergründig um die Änderung eines Bebauungsplanes, den „Östlich der Heeker Straße“, Ortsteil Asbeck Nr. 8“, geht. Planentwurf und Offenlegung sollen im Fachausschuss beschlossen werden.
Die Grundlage für die Änderung dafür hat das Büro „SWO Stadtplanung“ erarbeitet und umfassend begründet. Hobbyimker Rainer Kalthoff hatte im Vorgarten seines Hauses eine „Gartenlaube“ als Verkaufsstätte für Honig und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse eingerichtet und großen Zuspruch aus dem Wohngebiet bekommen. Sogar eine Erweiterung von zurzeit 9 auf 16 Quadratmeter wird überlegt. Das Problem: Der geltende B-Plan lässt eine solche Anlage nicht zu.
Regionale Produkte
Nur durch eine Änderung des B-Planes aber könne der Verkaufsraum zur Versorgung des Wohngebietes und die Förderung von Asbecker und regionalen Produkten gewährleistet werden, so die Planer. Und auch formal seien die Anforderungen an eine solche Änderung erfüllt, so dass es auch im neuen Bebauungsplan zwar bei der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ bleibe, solche Verkaufsstätten aber auch mit Blick auf die Eigenversorgung Asbecks erlaubt sind.
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