Die Eltern der Grundschüler und -schülerinnen in Legden und Asbeck wissen es schon länger: Sie werden sich demnächst auf ein neues Gesicht an der Spitze einstellen müssen. Nicht nur, das aber teilte die amtierende Rektorin den Mitgliedern des Schul-, Sport-, Jugend- und Kulturausschusses in der Sitzung am Montag mit. Für ihren Ausstieg nannte Silvia Florack, die inzwischen elf Erstklässler-Jahrgänge begrüßen konnte, persönliche Gründe.
Vor allem aber richtete sie ihren Blick auf die aktuelle Situation ihrer Schule. Und da kam sie naturgemäß um Zahlen nicht herum. Daraus einige wichtige. Personal: Für den Unterricht der 292 Kinder in Legden und 50 in Asbeck sind 6 Vollzeit- und 14 Teilzeit-Lehrkräfte im Einsatz. Unterstützt werden sie dabei von einer sozialpädagogischen Fachkraft, aber: „Zurzeit haben wir keine Schulsozialarbeiterin mehr. Sie erwartet ein Kind.“ Zudem sind zwei Sonderpädagoginnen (1 Vollzeit / 1 Teilzeit) für Kinder mit Förderbedarf tätig. Zurzeit werden zwei Kinder individuell begleitet, Eltern haben weitere Schulbegleiter beantragt.
Wahrscheinlich keine Fünfzügigkeit wird die Brigidenschule im kommenden Schuljahr erreichen. Da drei Familien für ihre Kinder die Beschulung in einer Förderschule wünschen, würde man mit den verbleibenden 101 Kindern die erforderliche Zahl für die Bildung von 5 Eingangsklassen (105) nicht erreichen. Möglich wären so drei Klassen am Hauptstandort und eine jahrgangsgemischte in Asbeck. In Asbeck erreicht man mit insgesamt 29 Kindern (17 im 1. und 12 im 2. Jahrgang) genau die zulässige Klassengröße.
Problemfall OGS
In der OGS mit 66 Kindern in Legden und 26 in Asbeck sind pädagogische Fachkräfte, sieben weitere Mitarbeiter, aber auch Köchin, Hauswirtschafterin und eine Spülkraft aktiv. Und natürlich gehören auch eine Sekretärin (4 Stunden für OGS) und zwei Hausmeister (Vollzeit/Minijob) zum Team.
Die OGS ist aber auch das derzeitige Sorgenkind: 41 Anmeldungen (31 mit dringendem Betreuungsbedarf) stehen 21 freie Plätze gegenüber. Es gibt aber Überlegungen, eine fünfte Gruppe zu eröffnen, die in dem frei geräumten Werkraum Platz finden könnte. Dann würden 125 Kinder in der OGS betreut. Da dann auch mehr Essen ausgegeben werden, müssen auch hier mehr räumliche Möglichkeiten geschaffen werden.
Während dank einer weiteren Gruppe in Legden alle 17 angemeldeten Kinder einen Platz bei der Betreuung 8-13 Uhr bekommen, sieht das in Asbeck anders aus: 16 Anmeldungen, 5 freie Plätze. Zwar kann die Gruppe auf 40 Kinder erweitert werden, allerdings nur dann, wenn zwei zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt würden. Zu den Betreuungszeiten könnten dann die in dem Zeitraum freien Klassenräume genutzt werden.
Gute digitale Ausstattung
Die größte bauliche Herausforderung ist aktuell sicher die Erweiterung der Schule in Legden, und auch am Standort Asbeck stehen umfangreiche Renovierungsarbeiten (neue Fenster ?) im Raum. Abschließend wird darüber der Gemeinderat am 13. Februar entscheiden.
Erfreuliches konnte Silvia Florack zur digitalen Ausstattung berichten: „Unserem Antrag zum Digitalpakt wurde stattgegeben“. Vorrangiges Ziel sei es, die noch digital unversorgten 6 Klassenräume mit Infrastruktur und Geräten auszustatten.
Die ersten Geräte seien bereits eingetroffen. Beamer, Apple TVs, Lautsprecher und weitere Geräte wurden bestellt und werden im Moment installiert.
Über das Leader-Projekt wurden bereits beide Klassen in Asbeck und sechs (drei im Neubau) in Legden mit digitalen Basics ausgestattet. Die Gemeinde hat die Ausstattung eines vierten Raums im Neubau übernommen. Über die Maßnahme „Sofortausstattung des Landes NRW“ wurden 55 iPads für Schüler und 28 Notebooks für Lehrende angeschafft.
Bezirksregierung zuständig
Und zum Schluss noch eine Information zur frei werdenden Leitungsposition an der Brigidenschule. Zuständig für die Neubesetzung ist die Bezirksregierung in Münster. Von der dortigen Pressestelle war zu erfahren, dass die Stelle noch nicht ausgeschrieben und auch das Stellenbesetzungsverfahren noch nicht angeschoben worden sei, weil die Information da „sehr aktuell“ vorliege. Sobald alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt seien, werde das Verfahren „schnellstmöglich“ in Gang gesetzt.
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