Ahauser (23) fuhr durch Legden - betrunken und ohne Führerschein Ein Grund erspart ihm den Knast

Ahauser (23) fuhr durch Legden - betrunken und ohne Führerschein
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Jahrelang war Marco Reus, Fußballprofi bei Borussia Dortmund und Nationalspieler, unbemerkt ohne Führerschein unterwegs. Ehe dies im März 2014 aufflog. So lange hatte es bei einem 23-jährigen Ahauser nicht gedauert.

Der gebürtige Borkener war im Mai 2022 ebenfalls mit einem Auto unterwegs, ohne einen Führerschein zu besitzen. Während der Fahrt in Legden war er außerdem betrunken und wurde geblitzt. Und das mit dem Fahrzeug eines Freundes. Eben jener Blitzer war es wohl, der die unerlaubte Ausfahrt auffliegen lassen hat.

Beschädigte Zierleiste und verbeulter Kotflügel

Deshalb musste sich der junge Mann am Dienstag (17.1.) vor dem Amtsgericht Ahaus verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das unerlaubte Entfernen von einer Unfallstelle zur Last. Denn an dem Fahrzeug war eine beschädigte Zierleiste und eine Beule an einem der Kotflügel festgestellt worden.

Der Angeklagte gab im Beisein seiner Anwältin an, sich den Autoschlüssel seines Kumpels genommen zu haben, als sich während einer Party betrunken hingelegt hatte. Er selbst habe „drei, vier, vielleicht sechs“ Desperados getrunken, bevor er gegen 3 Uhr nachts mit weiteren Freunden in das Auto gestiegen war. Kurz zuvor sei die Beziehung zu seiner damaligen Freundin zerbrochen. Er habe eine schwere Zeit durchgemacht, so die Begründung für die Aktion.

Ihr Mandant gebe zu, unerlaubterweise mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein, sagte die Anwältin des Angeklagten. Allerdings könne er sich nicht mehr daran erinnern, den Schaden von circa 2500 Euro am Auto verursacht zu haben. Dafür aufkommen wolle er dennoch. Da außerdem nicht eindeutig klar sei, ob nicht schon vor der unerlaubten Fahrt ein Schaden am Auto bestanden habe, reduzierten Staatsanwaltschaft und Gericht die Anklage auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Beschuldigter hat langes Vorstrafenregister

Gut für den Beschuldigten. Denn der 23-Jährige hätte eine Gefängnisstrafe aufgebrummt bekommen können. Ausschlaggebend dafür wäre seine strafrechtliche Vorgeschichte gewesen. Die ist nämlich trotz seines recht jungen Alters lang.

Der Richter nannte einige seiner Vergehen: Sexueller Missbrauch von Kindern, Beihilfe zur Sachbeschädigung, mehrere Diebstähle, Drogenverkauf und auch mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Folge: Geld- und auch mehrere Monate an Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Aufgrund des aktuellen Falls hätte der Angeklagte gegen diese Bewährung eigentlich verstoßen. Eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wäre damit sehr wahrscheinlich gewesen.

„Positive Sozialprognose“ für Angeklagten

Vor dem Knast gerettet hat den 23-Jährigen wohl der Bericht seiner Bewährungshelferin. Diese attestierte dem Ahauser eine „positive Sozialprognose“. Mehrere Faktoren hätten dazu beigetragen, dass sich der Beschuldigte in den zurückliegenden Monaten gebessert habe.

Zum Beispiel die (räumliche) Trennung von der damaligen Freundin, bzw. ihrem alkoholabhängigem Vater, mit dem es Probleme gegeben haben soll. Außerdem habe der gebürtige Borkener durch eine Zeitarbeitsfirma einen Job bei einem Ahauser Badausstatter gefunden. Er stehe zudem kurz vor einer festen Übernahme.

„Entscheidend ist, wie sein Weg aussieht“

Der Staatsanwalt schlug daher vor, die Freiheitsstrafe von vier Monaten auf eine dreijährige Bewährung auszusetzen. Er begründete: „Der Angeklagte hat das Ziel der Bewährung eigentlich erreicht - bis zum letzten Fall. Ich glaube, wir müssen über den Schatten springen und die Strafe zur Bewährung aussetzen. Entscheidend ist, wie sein Weg aussieht.“

Der Richter folgte diesem Vorschlag. Zusätzlich zur Übernahme des Schadens und der Gerichtskosten muss der Beschuldigte eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen und darf zwölf Monate lang keinen Führerschein machen.

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