Notbremse tritt ab Montag auch in Bottrop und Kirchhellen in Kraft
Coronavirus
Auch in Bottrop und Kirchhellen tritt am Montag die „Notbremse“ in Kraft. Damit sind eine Ausgangssperre und viele weitere Einschränkungen im täglichen Leben verbunden.

Auch für Bottrop und Kirchhellen gilt ab Montag die "Notbremse". © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Die Landesregierung hat am Samstag, 24. April, verfügt, dass die die bundesweit geltende „Notbremse“ nun auch für Bottrop gilt. Denn der 7-Tage-Inzidenzwert lag laut Robert-Koch-Instituts (RKI) am Samstag an drei Tagen hintereinander oberhalb der Marke von 100 lag.
Die Beschränkungen werden in einem gestuften Verfahren jeweils für die 7-Tage-Inzidenzwerte 100, 150, 165 jeweils verschärft. Da Bottrop derzeit über Marke von 100, aber noch unterhalb der Marken 150 und 165 liegt gelten ab Montag im Stadtgebiet folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung:
Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens bestehen Ausgangsbeschränkungen; man darf sich in dieser Zeit nur in einer Wohnung oder anderen Unterkunft aufhalten.
Ausnahmen: Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung (Spazierengehen, Radfahren, Joggen) im Freien für Einzelpersonen erlaubt. Medizinische Notfälle und andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, Berufsausübung, Wahrung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung von Minderjährigen und Personen, die Unterstützung benötigen, Begleitung Sterbender und Versorgung von Tieren sind weitere Ausnahmen.
Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts.
Einkauf und Shopping:
Ladengeschäfte und Märkte können nur nach Terminbuchung und mit einem negativen Corona-Test besucht werden („Click & Meet“ plus Test). Die Betreiber müssen die Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung erheben. Ausnahmen gelten bei: Abholung vorbestellter Waren, Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungskiosk, Buchhandlungen, Floristikläden, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Großhandel). Bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: eine Kundin bzw. ein Kunde je 20 Quadratmeter Ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche: zusätzlich eine Kundin bzw. ein Kunde je 40 Quadratmeter Es muss den Kundinnen und Kunden immer möglich sein, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten Medizinische Masken müssen getragen werden.
Gastronomie:
Gaststätten bleiben geschlossen. Ausnahmen sind: Lieferung von Speisen und Getränken, Abholung von Speisen und Getränken, aber nicht im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr, Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder Betreuungseinrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, aber dann nur für die zulässig beherbergten Personen, Angebote zur Versorgung Obdachloser, Bewirtung für Fernbusfahrerinnen und -fahrer, die beruflich bedingt Waren befördern, Personalrestaurants und Kantinen, die aber nicht öffentlich zugänglich sein dürfen und nur dann, wenn sie für die Arbeit unerlässlich sind.
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahmen sind: Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Zwecke. Voraussetzungen ist, dass alle Beteiligten eine FFP2 (oder vergleichbare) Masken tragen. Die Kundinnen und Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.
Bus, Bahn und Taxi:
Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verschärft. Alle Fahrgäste müssen FFP2 (oder vergleichbare) Masken tragen. Das Personal muss medizinische Masken tragen
Schulen:
Unterricht bei allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ist nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen können ausgenommen werden, Notbetreuungen können eingerichtet werden
Freizeit- und Kultur:
Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth bleiben geschlossen. Die VHS ist geschlossen. Es finden Online-Veranstaltungen statt. Das Quadrat ist geöffnet. Eine Terminvereinbarung und negative tagesaktuelle Tests sind notwendig. Die Bibliothek ist geschlossen. Die Angebote des Kulturamts finden derzeit nicht statt. Die Musikschule bietet Online-Veranstaltungen an. Halde Beckstraße mit Tetraeder und Halde Haniel mit Stehlen und Amphitheater bleiben für Spaziergänge geöffnet, ebenso Stadtgarten , Naherholungsgebiete.
Sport:
Erlaubt bleibt im Freien und auch auf Außensportanlagen die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren Sport in Gruppen maximal zu fünft.