Kostenlose Masken per Post und erweitertes Impfangebot in Bottrop

Coronavirus

Das Bottroper Sozialamt verschickt in den nächsten Tagen medizinische Masken an Bedürftige per Post. Außerdem werden künftig im Impfzentrum nicht nur Senioren über 80 geimpft.

Bottrop

, 10.02.2021, 14:20 Uhr / Lesedauer: 2 min
Das Impfzentrum in Bottrop.

Das Impfzentrum in Bottrop hat sein Impfangebot erweitert. © Petra Berkenbusch

Bedürftige Menschen erhalten von der Stadt Bottrop in den nächsten Tagen kostenlose medizinische Masken in FFP2-Qualität. Das städtische Sozialamt wird diese nach eigenen Angaben in diesen Tagen verschicken.

Das Tragen von OP-Masken und FFP2-Masken ist seit dem 25. Januar Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften. Da diese Masken jedoch teurer als die gewöhnlichen Alltagsmasken sind, hat die NRW-Landesregierung beschlossen, medizinische Masken kostenfrei bedürftigen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung zu stellen. Als bedürftig gelten Menschen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

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Die Verteilung wird in Bottrop durch das Sozialamt organisiert. Um Kontakte zu vermeiden, werden die Masken per Post verschickt. Ein Antrag ist nicht notwendig. Aufgrund der großen Anzahl der Postsendungen kann der Versand bis deutlich in die zweite Februar-Hälfte dauern. Von Nachfragen sollte zunächst Abstand genommen werden. Danach werden Fragen per E-Mail an maskenverteilung@bottrop.de beantwortet.

Zusätzlich zum Versand der Masken wurde das Impfangebot im Bottroper Impfzentrum erweitert. Ab sofort werden dort nicht nur Bottroper über 80 Jahren geimpft, sondern auch Pflegepersonal, Ärzte und medizinische Fachkräfte, die in den Pflegeeinrichtungen tätig sind. Für sie steht der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung.

Geimpft wird in Bottrop unter anderem mit AstraZeneca

Geimpft werden mit AstraZeneca sollen jetzt beispielsweise Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Personal von Tagespflegeeinrichtungen, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten, Zahnärzte und medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind.

Die Praxen und Einrichtungen im Bottroper Stadtgebiet wurden bereits angeschrieben. Maßgeblich dafür, welches Impfzentrum in welcher Stadt zuständig ist, ist der Betriebsort der Einrichtung. Das bedeutet, dass für die betreffenden Beschäftigten in Bottroper Einrichtungen, das Impfzentrum Bottrop zuständig ist, unabhängig vom Wohnort der Beschäftigten.

Für weitere Fragen steht die Hotline des Impfzentrums Bottrop unter Tel. (02041) 37 23 80 zur Verfügung.